Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen bitten Bund und Länder zur Kasse

(Berlin) - Die geplante Reform der Gemeindefinanzen muss nach Überzeugung der Städte und Gemeinden die Leistungsverpflichtungen der Kommunen verringern und ihre Finanzlage verbessern. Gerd Landsberg, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Städte- und Gemeindebundes, sieht am Ende der Reformüberlegungen ein "grundlegend neues Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden". Die Kommission unter Leitung der Bundesminister für Finanzen und Arbeit, Hans Eichel und Walter Riester (beide SPD), die die Gemeindefinanzreform bis Sommer 2003 vorbereiten soll, wird voraussichtlich am 23. Mai zum ersten Mal zusammenkommen. Ursprünglich sollte die Auftaktsitzung schon am kommenden Dienstag stattfinden. Bund und Länder konnten sich aber bisher nicht auf Besetzung und Ablauf der Arbeitsgruppen einigen (F.A.Z. vom 20. April). Der Städte- und Gemeindebund kritisierte die Verschiebung; es sei bedauerlich, dass wieder Zeit verloren gehe.

Landsberg sagte dieser Zeitung, wenn die Reform gelingen solle, bräuchten alle Beteiligten politischen Mut. Denn ohne Einschnitte in den bestehenden Systemen werde die Neuordnung nicht von Erfolg gekrönt sein. Die Kommunen seien bereit, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. Man dürfe dem Bürger nicht versprechen, es gebe mit immer weniger Steuern immer bessere staatliche Leistungen Landsberg warnte vor übertriebenen Hoffnungen, die Kombination von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde allein durch die organisatorische Zusammenführung enorme Sparpotentiale öffnen. Eine Zusammenlegung wird nur erfolgreich sein, wenn gleichzeitig die Eigenverantwortung der Hilfebezieher gestärkt, Leistungen vermindert und nur die wirklich Bedürftigen abgesichert würden. Nach Landsbergs Ansicht müssen sich alle staatlichen Ebenen zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bekennen. Es dürfe nur so viel ausgegeben werden, wie an Steuern eingenommen werde. Diese Binsenwahrheit müsse auch für Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gelten. Zu dieser Finanzpolitik gehöre außerdem das Bewusstsein für die demographische Entwicklung in Deutschland: Wer länger lebe, müsse auch länger arbeiten. Eine um ein Jahr verlängerte Arbeitszeit entlaste die öffentlichen Haushalte um ein Prozent des Bruttosozialprodukts.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes muss die Reform-Kommission ein Zehn-Punkte-Programm abarbeiten: Der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" (Konnexitätsprinzip) soll im Grundgesetz verankert werden, verlangen die Kommunen. Dabei müssten die Kommunen konsultiert werden, sobald Bund oder Länder neue Aufgaben gesetzlich fixieren, die die Gemeinden übernehmen und finanzieren sollen. Damit orientiere man sich an Österreich, wo die Gemeinden den Folgekosten höherrangigen Rechts zustimmen müssen. Auch die heutigen Aufgaben und Ausgaben der Kommunen sollen überprüft werden. Bei "rein staatlichen Aufgaben" wie der Eingliederungshilfe für Behinderte wollen die Gemeinden von einer Mitfinanzierung befreit werden. Die Kosten sollen Bund und Länder allein übernehmen. Landsberg verweist darauf, dass etwa bei der Eingliederungshilfe die Ausgaben der Kommunen zwischen 1994 und 2000 von 11,3 auf 16,2 Milliarden DM gestiegen seien.

Die Kommunen fordern ferner einen eigenen Finanzspielraum für freiwillige Aufgaben. Diese sind derzeit vielfach wegen dramatisch einbrechender Steuereinnahmen und steigender Sozialausgaben auf ein Minimum reduziert. Landsberg betonte, die Kommunen müssten wieder eigene politische Schwerpunkte setzen können, statt nur noch Bundes- und Landesgesetze zu verwalten. Dies sei kaum mehr möglich, da die Sozialausgaben in den vergangenen zehn Jahren um 30 Prozent gestiegen seien. Gleichzeitig seien die kommunalen Investitionen um ein Drittel geschrumpft. Zu einem größeren finanziellen Spielraum soll der Erhalt der Gewerbesteuer beitragen; die Kommunen wollen sich vehement gegen die erwogene Abschaffung wehren. Vielmehr müsse das steuerliche Band zwischen Wirtschaft und Kommunen gestärkt werden, heißt es. Die Bemessungsgrundlage müsse vorbereitet werden, um die Abhängigkeit gerade kleinerer Gemeinden von wenigen örtlichen Gewerbesteuerzahlern zu verringern.

Die Forderungen

- Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt") in der Verfassung verankern
- Kommunalen Aufgabenkatalog überprüfen
- Kommunen von der Mitfinanzierung "rein staatlicher Aufgaben" befreien
- Staatliche Aufgaben, die die Kommunen ausführen, aus Bund- und Ländermitteln finanzieren
- Finanzspielraum für freiwillige kommunale Aufgaben schaffen
- Unmittelbare Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen im Grundgesetz festschreiben
- Die steuerliche Verbindung zwischen Wirtschaft und Kommunen ausbauen
- Eigenes Hebesatzrecht belassen
- Gewerbesteuer erhalten
- Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbreitern

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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