Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Krankenkassenausgaben für Arzneimittel schon wieder auf Vorjahresniveau / Kostendämpfung der Gesundheitsreform wird nicht erreicht

(Berlin) - Ungeachtet der massiven Eingriffe der Gesundheitsreform liegen die Arzneimittelausgaben im ersten Quartal 2004 in einem rasanten Aufwärtstrend. Der Abstand zum Vorjahr ist im März 2004 bereits auf minus 1,6 Prozent geschrumpft. Für eine Entwarnung gebe es im Arzneimittelbereich somit keinen Anlass, so die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Es wiederhole sich das Schicksal des Beitragssatzsicherungsgesetzes.

Nach einem Ansturm auf die Arztpraxen im Dezember 2003 mit einem Ausgabenplus von bundesweit rund 34 Prozent waren die Arzneimittelausgaben im Januar 2004 um minus 30 Prozent und im Februar um minus 18 Prozent eingebrochen. Im März 2004 (minus 1,6 Prozent) ist der Vorzieheffekt des GKV-Modernisierungsgesetzes im Bundesdurchschnitt jedoch bereits abgeklungen. Bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen sind Zuwächse bis zu plus 6 Prozent zu verzeichnen.

Der Trend ist besorgniserregend, wenn man die gesetzlichen Sparmaßnahmen betrachtet: Begrenzung der Versorgung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, erhöhte Zuzahlung und Umstellung der Arzneimittelpreise. Zusammen mit weiteren Neuregelungen unter anderem beim Herstellerabschlag sollten die Krankenkassen um rd. 12 Prozent dauerhaft entlastet werden.

Die Apothekerschaft bemüht das um den Vorzieheffekt entlastete erste Quartal 2004 (minus 16,8 Prozent) für eine optimistische und völlig unrealistische Jahresprognose mit minus 15 Prozent. Klammert man den Vorzieheffekt jedoch aus, beträgt der Ausgabenrückgang im ersten Quartal 2004 nur rund fünf Prozent und verfehlt damit deutlich die gesetzlich angestrebte Kostendämpfung von rund zwölf Prozent. Erklärungsversuche, wie z.B. Vorratsverordnungen seien mittlerweile aufgebraucht oder Patienten würden nun vermehrt von der Zuzahlung befreit, verschleiern nur die tatsächlichen Ursachen. Erste Analysen belegen einen erheblichen Anstieg des Zuzahlungsvolumens.

Die gesetzlichen Einschnitte sind größtenteils direkt finanzwirksam, da sie seit dem 1. Januar 2004 unmittelbar beim Leistungskatalog, auf der Ebene der Abrechnungspreise und bei der Zuzahlung ansetzen. Diese Entlastungen werden offensichtlich durch die ärztliche Verschreibungsweise konterkariert.

Die Arzneimittelpreise sind nach dem GKV-Arzneimittelindex bis März 2004 mit minus 1,2 Prozent tatsächlich rückläufig. Ebenso bedingen die Verordnungseinschränkungen bei rezeptfreien Arzneimitteln einen Verordnungs- und Umsatzrückgang im I. Quartal regional um bis zu 60 Prozent. In zunehmendem Maße werden teurere Produkte verschrieben, ohne das dies einen zusätzlichen Nutzen für die Patienten hätte ("Struktureffekt"). Dieser Struktureffekt schlägt regional in zweistelliger Höhe zu Buche. Die Krankenkassen fordern daher die Vertragsärzte auf, endlich wirtschaftlich zu verordnen.

Quelle und Kontaktadresse:
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