Pressemitteilung | Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)

Kündigung des Mautvertrages darf nicht zu Kürzungen bei Verkehrsinvestitionen führen

(Bad Homburg) - Der VDIK begrüßt, dass nach monatelangem Tauziehen nun durch die Kündigung des Mautvertrages Klarheit geschaffen und die Basis für einen Neuanfang gelegt wurde. Durch die Vertragskündigung und die damit verbundene Verschiebung der Mauterhebung darf es aber keinesfalls zu einem Stopp der Investitionen in die Bundesfernstraßen kommen. Zur Verhinderung massiver Verkehrsprobleme müssen gegebenenfalls die entsprechenden Mittel im Verkehrshaushalt umgeschichtet werden. Der VDIK fordert weiterhin nachdrücklich, dass alle zukünftigen Einnahmen aus der Autobahnbenutzungsgebühr zweckgebunden für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur eingesetzt werden.

VDIK-Präsident Volker Lange: „Der VDIK hatte bereits frühzeitig gefordert, dass die Mauterhebung erst dann starten darf, wenn die Technik verlässlich funktioniert und alle rechtlichen und logistischen Probleme gelöst sind. Da dies offensichtlich zur Zeit nicht sichergestellt werden kann, ist die Kündigung des Mautvertrages durch Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe die bereits seit langem fällige logische Konsequenz. Bei der Neuausschreibung des Mauterfassungssystems dürfen jedoch keinesfalls die in der Vergangenheit gemachten Fehler wiederholt werden. Insbesondere die Bildung von Monopolen im Bereich der Telematikdienste muss verhindert und die uneingeschränkte Teilhabe aller interessierten Partner am Aufbau des neuen Mautsystems sollte sichergestellt werden. Eine Beeinflussung des Wettbewerbs durch planwirtschaftliche Eingriffe hat zu unterbleiben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V. (VDIK) Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg Telefon: 06172/98750, Telefax: 06172/987520

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