Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Kunden wird Widerspruchsrecht vorenthalten / Lebensversicherer tauschen Vertragsbedingungen ohne Mitwirkung der Versicherten aus / „Ohne Mitwirkung des Verbrauchers geht das nicht“

(Henstedt-Ulzburg) - Viele Lebensversicherer tauschen wesentliche Vertragsbedingungen in der Kapitallebens- und Rentenversicherung nicht nur ohne Mitwirkung, sondern teilweise sogar völlig ohne Wissen der Versicherten aus. Ein Lebensversicherungsunternehmen versucht dadurch sogar, das gesetzliche Widerspruchsrecht der Verbraucher zu umgehen. Hierüber berichtete am 17. Dezember die ARD - Sendung „Plusminus“ um 21:55 Uhr.

„Plusminus“ berichtete über den Fall einer Versicherungsnehmerin, der von ihrem Versicherungsunternehmen mitgeteilt wurde, das Unternehmen habe mittels eines Schreibens an die Versicherungsnehmerin Teile der Vertragsbedingungen nach einem vom Versicherer durchgeführten Treuhänderverfahren ausgetauscht, weil der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor einige wesentliche Bedingungen für unwirksam erklärte, da diese unverständlich waren. Die Versicherungsnehmerin als Kundin und Vertragspartner wurde allerdings nicht gefragt.

Gegenüber Plusminus wandte das Unternehmen nun ein, dass hierdurch sogar das gesetzliche Widerspruchsrecht rückwirkend entfallen solle. Die Versicherungsnehmerin hatte zuvor wegen nicht ausreichender Verbraucherinformation dem Vertrag widersprochen. Der Bund der Versicherten dagegen weist darauf hin, dass das Treuhänderverfahren nicht anwendbar ist, um einseitig – ohne Beteiligung der Verbraucher – Vertragsbedingungen bei Kapitalversicherungsverträgen auszutauschen. „Vertrag ist Vertrag - ohne Mitwirkung des Verbrauchers geht das nicht“, beschreibt BdV-Geschäftsführer Frank Braun die Ansicht des Verbraucherschutzverbandes. Selbst wenn man das ominöse Treuhänderverfahren der Versicherer für wirksam hielte, müsste das Versicherungsunternehmen den Zugang neuer Bedingungen beim Verbraucher beweisen, was regelmäßig nicht möglich sein wird. Zudem würde das Widerspruchsrecht der Verbraucher nicht, wie behauptet, rückwirkend entfallen, weil der Lauf der Widerspruchsfrist ohnehin erst dann beginnt, wenn die Verbraucherinformationen vollständig vorliegen. So hat auch das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg am 30.10.2002 im Sinne der Verbraucher entschieden, Az. 7 C 153/02.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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