Pressemitteilung
02.11.2012 10:17
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitsbranche
(Münster) - Die Alarmglocken läuten zwar noch nicht, aber dennoch deutet sich in der deutschen Wirtschaft erneut eine Schwäche an. In der großen Konjunkturkrise 2008/ 2009 konnten zahlreiche Arbeitsplätze durch das Kurzarbeitergeld (KuG) gesichert werden - erstmalig auch in der Zeitarbeitsbranche.Was sich bewährt hat, sollte nun wieder auf die Agenda: "Die Zeitarbeit sollte allein schon aus ökonomischen Aspekten bei einer KuG-Wiedereinführung generell mit erfasst werden", fordert iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Dieses Mittel der Existenzsicherung habe sich in der vergangenen Krise als überaus wirksam erwiesen. Vor allem sei damit dem Flexibilisierungsaspekt gedient gewesen: "Mit dem Aufschwung konnten die Unternehmen innerhalb kürzester Zeit auf die Kundenanfragen reagieren und ihre Mitarbeiterschaft unmittelbar wieder mobilisieren", verweist Stolz auf die positiven Effekte. "Dank KuG hatte die Wirtschaft dann zusätzlich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz", erinnert der iGZ-Hauptgeschäftsführer an die Folgen. Die Zeitarbeit ist ein Frühindikator auf dem Arbeitsmarkt: Die nachlassende Konjunktur macht sich zuerst in der Zeitarbeitsbranche bemerkbar, denn die Unternehmen schicken erst die Zeitarbeitnehmer zurück in deren Firmen, bevor sie ihr Stammpersonal entlassen. Die Zahl der Zeitarbeitnehmer ist derzeit nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rückläufig. "Zur Vermeidung krisenbedingter Arbeitslosigkeit ist das Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche ein probates Mittel", betont Stolz.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Pressesprecher
PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster
Telefon: (0251) 322620, Telefax: (0251) 32262100
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Internet: http://www.ig-zeitarbeit.de
(dvf, aj)
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