Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Landsberg-Interview mit der Chemnitzer Freien Presse: Kommunen knüpfen die Mitarbeit in den geplanten Jobcenter an Bedingungen

(Berlin) - „Eine gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei nur bei deutlicher Nachbesserungen der Hartz-IV-Gesetze vorstellbar.“ Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Gerd Landsberg, der Chemnitzer "Freien Presse" (Samstagausgabe 7.2.2004). Er warf dem Bund vor, im Vermittlungsausschuss in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" bei der Anrechnung von Einkommen für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger die Kommunen um rund zwei Milliarden Euro benachteiligt zu haben. "Das muss sofort nachgebessert werden", forderte Landsberg.

Auch das den Städten und Gemeinden zugesagte Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro werde immer fraglicher. Nach den Worten von Landsberg sind die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die künftig die Kommunen zu tragen hätten, zu niedrig angesetzt worden.

So seien die Zahlen von 2002 als Grundlage für die Berechnungen genutzt worden, obwohl ein dramatischer Anstieg der Erwerbslosigkeit als sicher gegolten habe. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sei die Zahl der Personen, die Anspruch auf Unterkunftskosten hätten 2003 um rund 90 000 gestiegen. Landsberg wertete diese Vorgehensweise als ein weiteres Beispiel dafür, wie schnell Bund und Länder bereit seien, Entscheidungen zu Lasten der Kommunen zu treffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/77307225, Telefax: 030/77307200

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