Pressemitteilung | Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Langzeitarbeitslosigkeit wirksam bekämpfen / Katholischer Deutscher Frauenbund sieht Kontroll- und Korrekturbedarf bei Hartz IV

(Köln/Bonn) - Drei Monate nach Inkrafttreten des SGB II zieht der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) eine erste Zwischenbilanz zum jüngsten Gesetz für „moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV). Auf der Bundesausschuss-Sitzung des Frauenbundes, die unter Vorbereitung der Gesellschaftspolitischen Kommission des KDFB Anfang April im Haus Venusberg in Bonn stattfand, ging es um die Auswirkungen der jüngsten Arbeitsmarktreformen insbesondere für Frauen. Als Fazit der zweitägigen Fachtagung verabschiedete der KDFB ein Positionspapier, in dem Korrekturen und Nachbesserungen insbesondere für Frauen gefordert werden.

„Neben handwerklichen Fehlern von Hartz IV, die schnell korrigiert werden müssen, sehen wir insbesondere strukturellen Nachbesserungsbedarf bei der angemessenen Berücksichtung von Familien- und Erziehungsarbeit“, erklärt KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. Nach den derzeitigen Bestimmungen gehören insbesondere erwerbslose Ehefrauen und Berufsrückkehrerinnen zu den Verliererinnen der Reform. „Es ist völlig unakzeptabel, dass bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen langzeitarbeitslose Singles besser gestellt sind als Ehefrauen erwerbstätiger Männer oder Berufsrückkehrerinnen, die keiner Erwerbsarbeit nachgegangen sind, weil sie Kinder erzogen haben“, so Ingrid Fischbach. „Es wäre fatal, wenn wir hier in alte Rollenbilder zurückfallen.“ Zum Wohle der Familien ist außerdem eine Individualisierung der Ansprüche auf ALG II durchzusetzen. Die Anrechnungsregelungen für das Partnereinkommen müssen verändert werden, um positive Anreize für die Bildung und Stabilität von Familien und kleinen Solidargemeinschaften zu schaffen. Ebenso gehören die Zuverdienstregelungen auf den Prüfstand.

Intensiv diskutiert wurde auch die neue Praxis der so genannten Ein-Euro-Jobs. „Für langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen, die mit dieser Maßnahme an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen, mögen Ein-Euro-Jobs im Einzelfall sinnvoll sein“, erklärt Dr. Marita Estor, Vorsitzende der Gesellschaftspolitischen Kommission des KDFB. „Den vielen gut qualifizierten Frauen ohne Arbeit ist damit nicht geholfen“, so Estor weiter. Sie gerieten mit solchen nicht weiterqualifizierenden Maßnahmen in eine Negativspirale der Dequalifizierung. „Wir warnen davor, dass mit Ein-Euro-Jobs und Minijobs reguläre Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt gerade im sozial pflegerischen und im Erziehungsbereich verdrängt werden“, erläutert Estor.

Dr. Annette Barkhaus, Referentin beim Wissenschaftsrat Köln und Mitglied der Bildungskommission des KDFB, stellte in Ihrem Grundsatzreferat die Hartz IV-Reformen in den Kontext einer umfassenden Umgestaltung des Sozialstaats. Kritisch bewertete sie vor allem die einseitige Fixierung des SGB II auf Erwerbsarbeit sowie die Nichtanerkennung von Familien- und Erziehungsarbeit. „Statt Kindererziehung als für die Gesellschaft elementare Leistung anzuerkennen werden Frauen mit den Eingliederungsmaßnahmen durch die Bestimmungen des SGB II in subnormale Arbeitsverhältnisse gedrängt“, resümiert Barkhaus.

Das Positionspapier des Katholischen Deutschen Frauenbundes finden Sie hier:
http://www.frauenbund.de/pm/hartz.htm

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. Iris Gehrke Kaesenstr. 18, 50677 Köln Telefon: 0221/86092-0, Telefax: 0221/86092-79

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