Pressemitteilung | Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom)

Leistungsschutzgesetz für Presseverleger endlich aufheben

(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) fordert anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 4. März 2015 die Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Dem Ziel des Gesetzentwurfes der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes stimmt der Verband vollumfänglich zu. Hierzu erklärt Dr. Jörg Schillinger, Präsident des BdP:

"Das in der zurückliegenden Legislaturperiode eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger gefährdet die Informationsfreiheit und schränkt professionelle Kommunikatoren in ihrer Arbeit ein. Der BdP hat schon vor der Verabschiedung des Gesetzes auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich in der praktischen Anwendung ergeben können. Diese Bedenken haben sich betätigt und eine Reform, mit der das Gesetz nachhaltig verbessert werden könnte, scheint nicht in Sicht. Daher spricht sich der Verband ausdrücklich für die Aufhebung aus.

Die Bundesregierung muss andere Wege finden, um den Herausforderungen zu begegnen, die die fortschreitende Digitalisierung für die deutsche Medienlandschaft und das Urheberrecht mit sich bringt. Vor allem aber müssen die Verlage ihre herkömmlichen Geschäftsmodelle überdenken und an die Gegebenheiten unserer heutigen Gesellschaft anpassen. Bei der Initiative des Gesetzes wurde die Stimme einer einzelnen Akteursgruppe über die vieler anderer gestellt. Das Versäumnis, die berechtigten Bedenken vieler Experten und Betroffener zu berücksichtigen, rächt sich jetzt in der Anwendung.

Die meisten großen Presseverlage haben Google eine Ausnahme für die Listung von Text-Snippets erteilt, um die Klickraten auf ihren Webseiten nicht einstürzen zu sehen. Damit wurde das ursprüngliche Ansinnen ad absurdum geführt. Die marktmächtigen Unternehmen, auf die das Gesetz eigentlich abzielte, sind in der Praxis von den Regelungen ausgenommen, viele kleine Anbieter sowie professionelle Kommunikatoren werden in ihrer Arbeit dagegen eingeschränkt. Die einzig richtige Reaktion wäre es daher, auf dieses Leistungsschutzrecht für Presseverleger als untaugliches Instrument ganz zu verzichten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. (BdP) Pressestelle Oberwallstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 84859400, Fax: (030) 84859200

(mk)

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