Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Lob und Kritik der IT-Industrie für EU-Ministerratsvorschlag zur Altgeräte-Richtlinie

(Berlin) - Der Europäische Rat der Umweltminister hat in dieser Woche seinen gemeinsamen Standpunkt zur EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Direktive) veröffentlicht. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt, dass der Ministerrat wesentliche Eckpunkte praxisnäher regeln möchte als das Europäische Parlament. So sollen die Verbrauchsmaterialien, wie Tinte oder Tonerkartuschen, nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

Außerdem sollen die Unternehmen wählen können, ob sie sich eigenständig oder gemeinsam mit anderen Herstellern um die Rücknahme ihrer Geräte kümmern wollen. Letztlich sollen die Hersteller den Elektronikschrott erst ab definierten Sammelstellen und nicht schon bei den Privathaushalten abholen. Dennoch hat BITKOM auch Kritik an dem Standpunkt des Ministerrats. Es dürfe keine Ausnahmen für bestimmte Hersteller bei der Rücknahme der Altgeräte geben, da Trittbrettfahrer sonst begünstigt werden. Zudem dürfe die Richtlinie nicht auf ITK-Abfall aus dem gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.

Das Europäische Parlament hatte in der ersten Lesung vorgeschlagen, den Geltungsbereich der Richtlinie auch auf bestimmte Verbrauchsmaterialien auszuweiten. Dazu zählen beispielsweise Tintenpatronen oder Tonerkartuschen. Der Ministerrat hat diesen Vorschlag nicht aufgegriffen und findet damit die Zustimmung des BITKOM: „Das Abfallmanagement würde ansonsten zusätzlich verkompliziert, da weitere Herstellerbranchen betroffen wären und diese nicht immer zweifelsfrei identifiziert werden können“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung von BITKOM.

Positiv bewertet BITKOM auch, dass nach Ministerrats-Entscheidung die Unternehmen künftig wählen können, ob sie ihre Altgeräte in Eigenregie zurücknehmen oder ob sie sich dafür mit anderen Herstellern zusammen schließen wollen. Beide Möglichkeiten sollen gleichberechtigt nebeneinander existieren. Dadurch sind für die Hersteller kosteneffizientere Lösungen möglich.

BITKOM begrüßt, dass der Ministerrat das Prinzip der „geteilten Verantwortung“ verabschiedet hat. Das Europäische Parlament hatte vorgeschlagen, die Hersteller gegebenenfalls auch für die Finanzierung der Altgeräte-Sammlung bei den Privathaushalten heranzuziehen. Der Ministerrat hingegen hat entschieden, die Hersteller erst ab den sogenannten definierten Sammelstellen, also z.B. Wertstoffhöfen, in die Verantwortung zu nehmen. „Hierdurch wird der Weg frei für die Nutzung kommunaler Sammelsysteme“, so Rohleder.

Als nicht vertretbar erachtet BITKOM hingegen den neuen Vorschlag des Ministerrats, bestimmte Unternehmen von Ihrer Verantwortung für Altgeräte ausnehmen zu wollen. Darunter sollen für den Übergangszeitraum von fünf Jahren Hersteller mit weniger als zwei Millionen Euro Umsatz und weniger als 10 Mitarbeitern fallen. Derzeit bringen diese Unternehmen jährlich rund eine Million PCs auf den Markt. „Die Richtlinie würde konterkariert, wenn sich diese Hersteller ihrer Verantwortung legal entziehen könnten“, kritisiert Rohleder. Das würde nach BITKOM-Ansicht zum Trittbrettfahren motivieren, indem Unternehmen nur kurzzeitig Geräte anbieten und verkaufen und anschließend schnell wieder vom Markt verschwinden.

BITKOM kritisiert außerdem, dass die EU-Minister die Richtlinie auch auf ITK-Abfall aus dem gewerblichen Bereich ausweiten wollen. Das hält der Verband für unnötig, weil Hersteller und Abnehmer die Rücknahme der gewerblichen Altgeräte sowieso weitestgehend eigenständig regeln. Dieser Weg solle auch künftig der alleinigen Vertragsfreiheit zwischen Produzenten und Großkunden überlassen bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400

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