Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

MB-Kommentar zu jüngsten Interviewäußerungen der DGB-Spitze: Niemand hat die Absicht, Zwangsmitglieder zu rekrutieren

(Berlin) - So viel Scheinheiligkeit gab es selten: Im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (11.02.2013) beklagt der designierte DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die fehlende Koalitionsfreiheit in den USA. Hierzulande will er keine "Zwangsmitgliedschaften" in den Gewerkschaften. Zugleich fordert die DGB-Spitze allenthalben ein Tarifeinheitsgesetz, das die Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern in Berufsgewerkschaften faktisch außer Kraft setzen soll. Der noch amtierende DGB-Vorsitzende Michael Sommer ließ im Interview mit der "Sächsischen Zeitung" (11.02.2013) die Katze aus dem Sack: Entscheidend sei das Prinzip "Ein Betrieb, eine Gewerkschaft". Wer so leichtfertig von Koalitionsfreiheit redet und praktisch das Gegenteil betreibt, muss sich fragen lassen, ob er das Grundgesetz für einen Papiertiger hält. Nach unserer Verfassung kann jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, welcher Gewerkschaft er angehören will. Tarifpluralität ist mithin "Folge des verfassungsrechtlich vorgesehenen und geschützten Koalitionspluralismus" (Bundesarbeitsgericht), wie er in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankert ist.

Hintergrund:

Die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes geforderte Regelung im Tarifvertragsrecht sieht vor, dass in einem Betrieb nur noch derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommt, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder in diesem Betrieb gebunden ist. Die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft würde durch eine gesetzliche Erzwingung der Tarifeinheit faktisch ihrer Tariffähigkeit beraubt. Darüber hinaus soll sich die Friedenspflicht für die Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages auch auf Tarifverträge der sogenannten Minderheitsgewerkschaft erstrecken. Damit würden die Mitglieder der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaften einer uneingeschränkten Friedenspflicht unterworfen. Dahinter verbirgt sich der Wunsch der Unternehmerverbände, erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot zu verankern. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit angekündigt.

Weitere Informationen: www.freie-gewerkschaften.de

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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