Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Mehr Patientenautonomie und besserer Datenschutz durch die Gesundheitskarte / BITKOM kritisiert Anzeigenkampagne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

(Berlin) - Die Behauptungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Gesundheitskarte würde den Datenschutz aushebeln, sind falsch. Das stellt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) fest. Laut BITKOM wird die elektronische Gesundheitskarte den Datenschutz vielmehr erheblich verbessern. Ein Expertenteam der Wirtschaft hat auch hierzu umfassende Empfehlungen vorgelegt, und der Gesetzgeber ist aufgerufen, diese zu berücksichtigen. Durch die Gesundheitskarte wird der Datenschutz erhöht und die Souveränität und Entscheidungsbefugnis des einzelnen Patienten über den Umgang mit seinen Gesundheitsdaten gestärkt.

Die Einlassungen der Zahnärzte-Vereinigung zur Gesundheitskarte sind nach BITKOM-Angaben größtenteils falsch und halten einer sachlichen Prüfung nicht stand. "Hier werden die Patienten wider besseres Wissen verunsichert und gezielt in die Irre geführt", kommentiert der Vorsitzende der BITKOM-Geschäftsführung, Bernhard Rohleder, die Aktivitäten der Zahnärzte-Organisation. Die neue Karte wird den Patienten erstmals umfassenden Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten geben und sie in die Rechte ihrer informationellen Selbstbestimmung einsetzen." Damit wird der Einblick des einzelnen Patienten in seine Gesundheits- und Behandlungssituation deutlich verbessert," so Rohleder. Die elektronische Gesundheitskarte soll 2006 eingeführt werden.

In einer Anzeigenkampagne gegen die geplante Gesundheitsreform kündigt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den „gläsernen Patienten“ an. Weil vollständige Krankenakten auf der Gesundheitskarte gespeichert würden, wäre der Datenschutz nicht mehr gesichert und die Gefahr des Missbrauchs hoch. Demgegenüber stellt BITKOM richtig, dass das Speichern kompletter Krankenakten schon allein aus technischen Gründen nicht möglich ist. Es sei vielmehr der Patient, der darüber entscheide, welche Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und welchen medizinisch berechtigten Personen er sie zur Verfügung stellen will. Heute würden sensible Patientendaten ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelt; Missbrauch sei möglich und finde auch statt.

Die Gesundheitskarte werde den Datenschutz verbessern, weil technisch sichere Verfahren zum Schutz der Patientendaten eingeführt würden und letztlich immer der Karteninhaber einem Zugriff zustimmen müsse. In den umfassenden Empfehlungen der Wirtschaft zur Einführung der Gesundheitskarte ist ein Konzept enthalten, das unerlaubten Datenzugriff nahezu ausschließt. Zu diesen technischen Vorkehrungen sollen rechtliche hinzukommen. So wäre gesetzlich zu untersagen, einen Gesundheitskarteninhaber dazu zu zwingen, seine Gesundheitsdaten anderen als medizinisch berechtigten Personen offen zu legen.

Mit der Gesundheitskarte lassen sich nach BITKOM-Berechnungen bis zu 5 Milliarden Euro jährlich einsparen – bei einem Investitionsbedarf von etwa 1,3 Milliarden Euro. Anders als die KZBV behauptet, überwiegt der Nutzen der Gesundheitskarte bei weitem die Kosten. „Die Gesundheitskarte verbessert Patientensouveränität und Datenschutz, sie erhöht die Transparenz für den einzelnen Patienten und die Effizienz des Gesundheitswesens“, resümiert Rohleder. Die Zahnärzte schürten jedoch mit ihrer Kampagne gegen die Gesundheitsreform falsche Ängste in der Öffentlichkeit, anstatt die Patienten sachlich zu informieren. Rohleder: „Gerade im Interesse der überfälligen Reform unseres Gesundheitswesens ist ein solches Vorgehen schädlich und völlig unverantwortlich.“

Hintergrund: Die elektronische Gesundheitskarte

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat dem Gesetzgeber zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden umfassende Empfehlungen zur Einführung einer „Telematik-Architektur im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Diese Telematik-Expertise formuliert alle Anforderungen zur erfolgreichen, flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte. Der Text steht unter www.bitkom.org, Bereich „Arbeitskreise/Wirschafts- und Industriepolitik/E-Health" zum Download bereit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien ( BITKOM ) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/275760, Telefax: 030/27576400

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