Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Mehrwertsteuererhöhung belastet den Versandhandel doppelt / “Kein Sonderopfer für den Versandhandel“ / Kataloglaufzeit macht Mehrwertsteuererhöhung zur Unternehmenssteuer

(Frankfurt am Main) - Obwohl eine Mehrwertsteuererhöhung den Konsum erneut belasten würde, scheint sie in diesen Tagen für Teile der Politik unausweichlich. Der Versandhandel wäre während der Laufzeit der Kataloge sogar doppelt getroffen: Eine Weitergabe der Steuererhöhung an den Konsumenten ist in der Kataloglaufzeit gänzlich ausgeschlossen.

Eine Mehrwertsteuererhöhung in Deutschland würde den ohnehin stagnierenden Konsum unnötig belasten. Auch der Versandhandel kann nur an die Politik appellieren, andere Wege als den einer Steuererhöhung einzuschlagen. Doppelt belastend für die Versandhandelsbranche ist allerdings, dass ihr während der Laufzeit der Kataloge eine Änderung der Preise und damit eine Weitergabe der Steuer an den Konsumenten gänzlich verwehrt bleibt. Im Gegensatz dazu kann der stationäre Handel praktisch täglich seine Produkte neu auszeichnen und damit die Preise veränderten Bedingungen anpassen. „Eine Mehrwertsteuerhöhung wäre ein Sonderopfer für die Versandbranche“, so Rolf Schäfer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (bvh), „wir würden knallhart von einer zusätzlichen Unternehmenssteuer getroffen“.

Die deutsche Preisangabenverordnung schreibt zwingend die Angabe von Endpreisen, also des Preises einer Ware einschließlich der Mehrwertsteuer, vor. Während einer Kataloglaufzeit darf dieser Endpreis folglich nicht verändert werden. Darauf kann der Kunde im Versandhandel vertrauen, was zur Preisstabilität in Deutschland beiträgt. Fällt eine Mehrwertsteuererhöhung in die Kataloglaufzeit, wäre die Weitergabe an den Konsumenten unmöglich, der Versender hätte die Kosten ausschließlich alleine zu tragen. Da im Versandhandel Kataloge mit bis zu einem Jahr Laufzeit keine Seltenheit sind, wären die finanziellen Auswirkungen für die Versender verheerend. Die ohnehin schmalen Renditen würden durch die Steuer nahezu aufgezehrt.

Erschwerend kommt hinzu, dass eine Steuererhöhung im Katalog nur dann berücksichtigt werden kann, wenn sie frühzeitig, mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten, bekannt ist. Nur dann kann im Produktionsprozess der Kataloge noch rechtzeitig auf Veränderungen reagiert werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2006 müsste also spätestens bis 1. Oktober 2005 bekannt sein.

Der deutsche Versandhandel hat sich in Gesprächen mit der Politik bereits nachdrücklich dafür eingesetzt, die Besonderheiten der Katalogbranche zu berücksichtigen und den Versandhandel nicht zusätzlich zu belasten. Wie die gesamte Handelslandschaft kämpft der Versandhandel mit einer ohnehin schwierigen Konsumkonjunktur. Eine weitere, unnötige Belastung wäre nur schwer zu verkraften und käme einem Sonderopfer der Versandhandelsbranche gleich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt Telefon: 069/678656-0, Telefax: 069/678656-29

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