Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen / Caritas fordert bessere gesundheitliche Versorgung für Asylbewerber

(Berlin) - "Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen, auch für Asylsuchende. Das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen Diskriminierungen muss daher endlich abgeschafft werden", macht Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung deutlich.

Bereits im Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht umfassend die Anforderungen an ein menschenwürdiges Existenzminimum definiert. Die Richter stellten fest, dass die im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen geringeren Leistungen verfassungswidrig sind, wenn sie nicht durch einen nachgewiesenen Minderbedarf in gleicher Höhe gerechtfertigt werden. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Dies gilt für alle existenzsichernden Leistungen und damit auch für die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden.

"Wenn der Gesetzgeber nicht zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereit ist, das gegen die Menschenwürde verstößt, muss zumindest die gesundheitliche Versorgung dringend verbessert werden", fordert Neher. Nach aktueller Gesetzeslage haben Asylbewerber, Geduldete und Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus nur einen Anspruch auf medizinische Notversorgung. Daran will auch der vorliegende Referentenentwurf nichts ändern.

Eine Regelung der Gesundheitsversorgung ist aber zwingend erforderlich, weil das vom Bundesverfassungsgericht beschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch die gesundheitliche Versorgung einschließt.

Gemeinsam mit den Kirchen und den anderen Wohlfahrtsverbänden fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die betroffenen Menschen sollten in den Hilfesystemen der Sozialgesetzbücher abgesichert werden. Damit wäre auch der Zugang zum Gesundheitssystem verbunden, genauso wie er allen anderen Menschen offen steht. "Es ist an der Zeit, dass die Politik einen Missstand behebt, der für die betroffenen Menschen mit gravierenden Konsequenzen verbunden ist. Die Zugangshürden zum Gesundheitssystem müssen für diese Gruppen abgebaut werden", so Neher.

Ausführliche Informationen zum Asylbewerberleistungsgesetz finden Sie hier: http://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/migration/fluchtpunkte/fluchtpunkte?searchterm=fluchtpunkte

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V., Berliner Büro - Haus der Deutschen Caritas Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(sy)

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