Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Mieter sind keine „Hilfssheriffs“ der Klimabürokratie / BSI fordert Korrekturen bei der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizKV): Kürzungsrecht belastet Mieter und Vermieter

(Berlin) - „Ein Kürzungsrecht für Mieter bei den Heizkosten steht im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der heutigen (7. Mai 2008) Beratung zur Novelle der Heizkostenverordnung im Bauausschuss. Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält für Mieter ein Recht zur Kürzung von Heizkosten, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. Damit würde die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert. „Wenn eine solche Regelung in Kraft gesetzt werden sollte, wird die BSI prüfen, ob dies mit der Verfassung vereinbar ist“, unterstrich der BSI-Vorsitzende.

Ein Kürzungsrecht könnte zur Folge haben, dass der verschwenderische Energieverbrauch eines Mieters finanziell dem Vermieter angelastet werde. Dies schränke die Investitionsfähigkeit der Wohnungsunternehmen und Privateigentümer ein und verhindere damit gerade die energetische Modernisierung. „Maßnahmen, die Energie sparen und das Klima schützen sollen, müssen immer auch im Hinblick auf das Nutzerverhalten betrachtet werden“, so Freitag. Ein Kürzungsrecht würde den Mietern die Möglichkeit geben, ohne eigenen Beitrag zur Energieeinsparung Heizkosten zu reduzieren. Dies berge ein enormes Streitpotenzial und würde die Justiz erheblich belasten. Dringender Änderungsbedarf bestehe darüber hinaus bei vielen Detailregelungen. Der vorliegende Novellierungsentwurf mache die Heizkostenabrechnungen an vielen Stellen unnötig kompliziert, ohne dass mehr Energieeinsparung und Klimaschutz erreicht würden.

Kritisch sieht die BSI die knappe Frist von sieben Werktagen, die den Verbänden für eine Stellungnahme zur Novelle der Heizkostenverordnung und zum Entwurf der Energieeinsparverordnung sowie den damit verbundenen Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes gewährt wurde. „Eine fachlich fundierte und qualifizierte Beratung der Bundesregierung kann so nicht gewährleistet werden“, warnte der BSI-Vorsitzende.

Die BSI fordert die Bundesregierung auf, die in ihrer umfangreichen Stellungnahme vorgeschlagenen Änderungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Die Stellungnahme finden sie unter www.immobilienverbaende.de.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

(el)

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