Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

Mindestlohn-Tarifvertrag Zeitarbeit

(Berlin) - Der Bundesverband Zeitarbeit und Personal-Dienstleistungen (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) haben sich am 30. Mai 2006 mit der DGB-Tarifgemeinschaft auf einen Mindestlohn-Tarifvertrag geeinigt.

Hintergrund des Tarifabschlusses ist ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung aus dem Mai 2005, das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) auf die Zeitarbeitsbranche (Arbeitnehmerüberlassung) und andere Branchen auszuweiten. Mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz werden derzeit für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge insbesondere im Baugewerbe als zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen festgelegt. Für den Herbst 2006 ist eine gesetzgeberische Entscheidung zu der Frage, ob der Anwendungsbereich ausdehnt werden soll, zu erwarten. Die Tarifparteien befürworten die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Zeitarbeit aus Gründen fairen Wettbewerbs. Mit dem Tarifabschluss besteht ein Mindestlohntarifvertrag, der – bei entsprechender Änderung des AEntG und nach Allgemeinverbindlichkeitserklärung – zwingende Arbeitsbedingungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung regelt.

Der Tarifabschluss steht damit in engem Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzesänderung. Er entfaltet erst dann Wirkung, wenn die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmentsendegesetzes aufgenommen und eine Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlichkeit nach § 1 Abs. 3 a AEntG wirksam wird.

Der Tarifvertrag gilt räumlich in der Bundesrepublik Deutschland, betrieblich für Betriebe, die als Verleiher Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes überlassen und persönlich für alle Arbeitnehmer, die von einem Verleiher an einen Entleiher im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung überlassen werden. Als Mindestentgelte sind für Tätigkeiten ohne erforderliche Anlernzeiten in den ersten fünf Beschäftigungsmonaten folgende Mindestentgelte vorgesehen:

ab 1. Juli 2006: 7,00 Euro (West)
bzw. 6,10 Euro (Ost),
ab 1. Januar 2007: 7,15 Euro (West)
bzw. 6,22 Euro (Ost),
ab 1. Januar 2008: 7,31 Euro (West)
bzw. 6,36 Euro (Ost).

Daneben enthält der Tarifvertrag auch Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs (24 Arbeitstage im ersten, 25 Arbeitstage im zweiten, 26 Arbeitstage im dritten und vierten und 28 Arbeitstage ab dem fünften Jahr) sowie zum zusätzlichen Urlaubsgeld (150 Euro im zweiten, 200 Euro im dritten und vierten Jahr sowie 300 Euro ab dem fünften Jahr).

Die Tarifvertragsparteien haben des Weiteren betont, dass bei den getroffenen Regelungen ausschließlich den besonderen Bedingungen der Zeitarbeitsbranche Rechnung getragen werde und sie keine Präjudizierung der Festlegung eines allgemeinen Mindestlohns und sonstiger allgemeiner Arbeitsbedingungen darstellten.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Michael Schröter, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Goethestr. 85, 10623 Berlin Telefon: (030) 214581-11, Telefax: (030) 214581-18

(tr)

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