Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Modernes Teilhaberecht stärkt Menschen mit Behinderung

(Berlin) - "Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herausgelöst und in ein modernes Teilhaberecht überführt wird", betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag. Der Gesetzentwurf sei an entscheidenden Stellen im parlamentarischen Verfahren nachgebessert worden, die der Deutsche Caritasverband (DCV) kritisiert hatte. So war ursprünglich vorgesehen, dass Eingliederungshilfe künftig nur gewährt wird, wenn ein Mensch mit Behinderung Einschränkungen in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig wie z.B. Mobilität, Wissen oder Selbstversorgung aufweist. Die jetzt modifizierte Regelung zum Kreis der Leistungsberechtigten soll nun zunächst modellhaft erprobt werden und erst auf Grundlage dieser Ergebnisse nach einer erneuten Entscheidung des Bundestags im Jahr 2023 in Kraft treten. "Sollte sich bei der Erprobung zeigen, dass Menschen, die heute Zugang zu Leistungen haben, bei Anwendung der neuen Kriterien aus dem System herausfallen, so können und müssen die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden", macht Neher deutlich.

Es habe sich ausgezahlt, dass das federführende Bundesarbeitsministerium das Gesetz durch einen umfangreichen Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen, Behindertenverbänden und Wohlfahrtspflege vorbereitet habe. "In dem intensiven Austausch während des parlamentarischen Verfahrens konnten zudem viele Verbesserungen im Sinne der betroffenen Menschen erreicht werden", so Neher.

Ausdrücklich zu begrüßen ist die Klarstellung beim Wunsch- und Wahlrecht. So darf niemand gezwungen werden, aus der eigenen Wohnung in eine stationäre Wohnform oder Wohngemeinschaft umzuziehen, weil hier die Erbringung von Assistenzleistungen kostengünstiger ist. Positiv sind auch die Regelungen im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben. "Die bundesweite Einführung eines Budgets für Arbeit als Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt stellt einen wirklichen Fortschritt dar." Hier müsse ein wirklicher Rechtsanspruch bestehen, der nicht vom Kostenträger unterlaufen werden darf. Daher besteht noch Nachbesserungsbedarf.

Probleme sieht der DCV zudem bei den existenzsichernden Leistungen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Bei den Kosten der Unterkunft werden aufgrund der gewählten Kriterien für die Bestimmung der Kostengrenze Lücken entstehen, da die vom Sozialamt zu übernehmenden Kosten nicht die tatsächliche Höhe der Kosten der Einrichtungen decken.

Bei einem Reformprozess dieser Komplexität seien trotz sorgfältiger Gesetzesarbeit Unsicherheiten unvermeidbar. Es komme jetzt auf die Umsetzung des Gesetzes auf Länderebene an, so Neher. Der Deutsche Caritasverband werde gemeinsam mit seinen Gliederungen und den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V., Berliner Büro - Haus der Deutschen Caritas Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(dw)

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