Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

NGA-Rahmenregelung des Bundes: EU-Genehmigung schafft Rechtssicherheit für Glasfaser-Förderung

(Berlin) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt in einer ersten Reaktion die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die von der deutschen Bundesregierung eingereichte Förderregelung für den Aufbau von Next-Generation-Access-(NGA-)Netzen ("NGA-Rahmenregelung") zu genehmigen. Die mit drei Milliarden Euro ausgestattete NGA-Rahmenregelung wird neben der Förderung von passiven Infrastrukturen (zum Beispiel Leerrohre, Kabeltrassen oder Zugangsschächte) auch die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken unterstützen. Damit wird eine wichtige Basis für mehr Investitionen in den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen. Die EU-Kommission kam nach Prüfung der deutschen Rahmenregelung zu dem Ergebnis, dass sie "einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt bleibt".

"Mit der NGA-Rahmenregelung können nun verschiedenste Formen der Förderung rechtlich abgesichert und so der flächendeckende Glasfaserausbau wirksam vorangetrieben werden", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den heutigen Beschluss der EU-Kommission. "Die NGA-Rahmenregelung muss in der Praxis so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen und die Fördermittel für den Breitbandausbau somit möglichst effizient eingesetzt werden können." Auch die Rahmenbedingungen für solche Förderprogramme müssten entsprechend diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, betont Albers.

Der Einsatz von VDSL2-Vectoring wurde von der EU-Kommission allerdings als nicht förderfähig eingestuft - im Gegensatz zu entsprechenden Überlegungen zum vergangenen Jahreswechsel. Grund hierfür ist nach Auffassung des BREKO unter anderem der von der Deutschen Telekom bei der Bundesnetzagentur eingereichte Antrag zum exklusiven Einsatz von VDSL2-Vectoring im so genannten HVt-Nahbereich (ein Gebiet in einem Radius von etwa 550 Meter um den Hauptverteiler) an den bundesweit knapp 8.000 Hauptverteilern (HVt). In diesen Bereichen stünde den Wettbewerbern des Ex-Monopolisten in der Folge grundsätzlich kein physischer Zugang zur "letzten Meile" (Teilnehmeranschlussleitung - TAL) mehr zur Verfügung, so dass diese keine preislich und qualitativ attraktiven Angebote mehr machen könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), Hauptstadtbüro Marc Kessler, Leiter(in), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(rf)

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