Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Nach EU-Zinseinigung Abgeltungsteuer konsequent umsetzen

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt die Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), nach der Brüsseler Einigung zur Zinsbesteuerung die deutsche Abgeltungsteuer wie geplant zu realisieren. Der Verband fordert, die für Zinserträge von Privatpersonen geplante Abgeltungsteuer auch auf private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere auszudehnen. Hierbei sollte ein einheitlicher, kapitalmarktverträglicher Steuersatz angewendet werden.

VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos betont, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer die ebenfalls in der Diskussion befindlichen Kontrollmitteilungen überflüssig machten. Denn hiermit würden, unter erheblichem Aufwand für die Banken, lediglich Meldungen über bereits abgegoltene Geschäfte erstellt. Dies nähre den Verdacht, dass die Meldungen für andere als steuerliche Zwecke verwendet werden sollen. Angesichts der jährlich zu erwartenden Meldungen im dreistelligen Millionenbereich sei, so Boos, zudem völlig unwahrscheinlich, dass die staatlichen Stellen diese auch nur annähernd auswerten könnten. Das Konzept der Kontrollmitteilungen sollte daher endgültig ad acta gelegt werden.

Positiv bewertet der VÖB die gestrige Brüsseler Einigung zu einer einheitlichen EU-Zinsbesteuerung. Damit werde eine jahrelange Unsicherheit für die europäischen Kapitalmärkte beendet. Vor allem durch die für Luxemburg, Österreich und Belgien vereinbarten Quellensteuersätze werde sichergestellt, dass mittelfristig die Kapitalanlage in diesen Ländern gegenüber einer Anlage in Deutschland unattraktiv wird. Dies werde, sofern in Deutschland ein moderater Abgeltungssteuersatz eingeführt werde, positive Effekte für den deutschen Kapitalmarkt haben. Vordringlich sei nun, entsprechende Vereinbarungen mit den so genannten Drittstaaten, insbesondere der Schweiz und den USA zu treffen. Sollte dies nicht zügig gelingen, sieht der VÖB den vereinbarten Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Zinssteuer-Richtlinie gefährdet.

Durch die konsequente Haltung Luxemburgs und Österreichs sei zudem die Bedeutung des Bankgeheimnisses für diese Finanzplätze verdeutlicht worden. Der VÖB fordert, dass auch in Deutschland das Bankgeheimnis, das ein Kundenprivileg sei, nicht ohne Not weiter verwässert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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