Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Nächste Hürde genommen / EU-Wettbewerbsrat verabschiedet Pauschalreiserichtlinie

(Berlin) - Der Wettbewerbsrat der Europäischen Union hat am 28. Mai 2015 den zwischen EU-Parlament und EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss zur neuen Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Damit ist eine weitere, entscheidende Hürde auf dem Weg zu einem neuen Rechtsrahmen für die europäische Tourismusindustrie genommen.

Anlässlich der Zustimmung des Wettbewerbsrates weist der Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), Norbert Fiebig, auf das vielfältige DRV-Engagement der vergangenen Jahre hin. "In den letzten Monaten haben wir uns mit großem Einsatz in die Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie eingebracht, um den Anliegen der Branche Gehör zu verschaffen. Doch unser Engagement reicht bis zum Beginn der Diskussionen in Brüssel über die Neufassung der Richtlinie zurück." Während dieses langjährigen Prozesses hat der Verband die Interessen seiner Mitglieder - von Reisebüros und Reiseveranstaltern - und der Branche im Rahmen von diversen Positionspapieren, Schreiben und Telefonaten sowie in seiner Öffentlichkeitsarbeit und dem Informationsdienst "DRV-Politikthemen" zum Ausdruck gebracht. Von Beginn an gab es persönliche Gespräche zwischen Vertretern des DRV mit Abgeordneten des Europäischen Parlamentes und der parlamentarischen Berichterstatter, mit den Vertretern der Bundesregierung und der Ratspräsidentschaft, der EU-Kommissarin und mit Abgeordneten des Bundestags - zusammengerechnet über 100 persönliche Termine.

Der Deutsche ReiseVerband zieht bezüglich des nun verabschiedeten Textes eine gemischte Bilanz. Die ursprüngliche Idee der Kommission, mehr Transparenz auf dem Reisemarkt zu schaffen und für Wettbewerbsgleichheit zwischen reinen Onlineanbietern und traditionellen Unternehmen zu sorgen, fand innerhalb des Branchenverbandes viel Zuspruch. Jedoch wurde schon nach kurzer Zeit deutlich, dass Brüssel die Richtlinienrevision als Einfallstor für mehr Regulierung und zusätzliche Lasten für Reisevermittler und Veranstalter heranziehen würde. Um die befürchteten negativen Folgen für die Branche abzuwehren, intensivierte der DRV in den vergangenen Monaten noch einmal seine Überzeugungsarbeit in Brüssel und Berlin. "Auch dank der aktiven Hilfestellung unserer Mitglieder haben wir vieles erreicht und anderes verhindern können. Für das weitere Verfahren zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind wir gut aufgestellt. Wir werden dieses weiterhin engagiert und mit vereinten Kräften begleiten", so Fiebig: "Der DRV wird besonders darauf achten, dass die Zusage der Politik eingehalten wird, dass Reisebüros auch in Zukunft einzelne Reiseleistungen verkaufen können, ohne in die Veranstalterhaftung zu geraten."

Hintergrund: Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht sieht folgendes vor:
- Verabschiedung im EU-Parlament voraussichtlich nach der politischen Sommerpause
- Anschließend Übersetzung des Textes und voraussichtlich bis Ende 2015 Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt der EU. Damit beginnt die Umsetzungsfrist.
- Mit dem Beginn der Umsetzungsfrist haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, also bis Ende 2017. Allerdings findet voraussichtlich im Herbst 2017 die Bundestagswahl statt. Daher ist noch unklar, ob es gelingen wird, diese Frist zu erfüllen. Bis die Richtlinie auf nationaler Ebene angewendet werden muss, haben die Mitgliedstaaten allerdings eine noch längere Frist von 30 Monaten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(sy)

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