Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Neu ab 2003: Ökosteuer geht in die letzte Runde / Wichtige Änderungen auch im Ausland

(München) - Zum Fünften und hoffentlich letzten Mal müssen die Autofahrer zum ersten Januar einer Erhöhung der Ökosteuer Tribut zollen. Um rund 3,5 Cent werden sich die Kraftstoffe zum Jahresanfang erneut verteuern. Insgesamt zahlen die Autofahrer wegen der seit knapp vier Jahren bestehenden Sondersteuer somit 17,8 Cent je Liter Kraftstoff mehr Steuer, eine durchschnittliche jährliche Extrabelastung von rund 225 Euro für jeden Autofahrer. Weitere Neuigkeiten, auf die sich die Kraftfahrer einstellen müssen, hat der ADAC zusammengestellt:

- Auf Benzin oder Diesel, das ab dem 1. Januar noch mehr als zehn ppm (Parts per Million) Schwefel enthält, wird eine zusätzliche Steuer von rund 1,5 Cent/Liter erhoben. Wie die Mineralölindustrie jedoch mitteilt, wird ab Januar flächendeckend Kraftstoff mit weniger als zehn ppm Schwefel angeboten. Bleibt zu hoffen, dass die Industrie die Einführung des Schwefel freien Kraftstoffs nicht zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen nutzt.

- Auf Grund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Autohersteller sollen ab 2003 nur noch Fahrzeuge mit serienmäßigem ABS angeboten werden. Tatsächlich hat der ADAC jedoch festgestellt, dass im Kleinstwagenbereich auch künftig noch Fahrzeuge ohne ABS ausgeliefert werden.

- Die Autobahnschilder die auf die jeweils gültigen Verkehrsfunksender hinweisen, werden zum 1. Januar aus dem Straßenbild verschwinden.

- Ansprüche aus Verkehrsunfällen im Ausland können ab dem 1. Januar 2003 auch in Deutschland außergerichtlich geltend gemacht werden. Eine spezielle Auskunftsstelle muss dem Geschädigten alle zur Regulierung seines Schaden erforderlichen Auskünfte geben. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Zentralruf der Autoversicherer. Ausländische Versicherungen müssen in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen, an den sich die Geschädigten mit ihren Forderungen wenden können. Erhalten die Unfallopfer drei Monate lang kein Regulierungsangebot, können sie ihre Ansprüche über die Deutsche Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg regulieren lassen. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Unfällen im Ausland findet jedoch nach wie vor ausländisches Recht Anwendung, das sich vom deutschen Recht wesentlich unterscheiden kann. Im Zweifel kann nur vor ausländischen Gerichten geklagt werden.

- Wer künftig ein Auto zulässt, benötigt keine Versicherungsdoppelkarte mehr. Diese wird spätestens nach dem Ende der Übergangsfrist am 31.3.2003 durch eine einfache Versicherungsbestätigung ersetzt.

- Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt seinen Mitgliedern die Kaskoverträge im Neugeschäft grundlegend zu renovieren. Danach soll es künftig weniger Typklassen und weniger Regilonalklassen geben. Dieser schlankere Tarif soll allerdings um mehr Schadenfreiheitsklassen (25 statt 18) erweitert werden. Außerdem sollen wie bei der Haft-pflicht die Tarifierungsmerkmale Garage und Fahrleistung auch in den Kaskobereich Eingang finden. Welche Auswirkungen dies für die Autofahrer hat, kann im Augenblick nicht beurteilt werden.

- Voraussichtlich zum 31. August 2003 wird auf den deutschen Autobahnen ein individuelles elektronisches Lkw-Mautsystem für alle schweren Lkw eingeführt.

- Am 30. September enden die Übergangsfristen für die meisten Neuregelungen der neuen GVO. Spätestens dann werden beispielsweise Händler mehrere Marken nebeneinander verkaufen dürfen. Für die so genannten freien Werkstätten muss der ungehinderte Zugang zu allen technischen Informationen Gewähr leistet werden, den sie brauchen, um ein Fahrzeug einer bestimmten Marke fachgerecht zu reparieren oder warten.

- Das Geschmacksmusterreformgesetz, das die Europäische Designschutzrichtlinie umsetzt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach 2003 in Kraft treten. Wenn der Gesetzgeber hier die vom ADAC geforderte Reparaturklausel nicht aufnimmt, ist zu befürchten, dass die Autofahrer dies mit höheren Ersatzteilpreisen bei Karosseriereparaturen büßen müssen.

- Ab dem 1. Januar 2003 müssen die Sicherungsscheine für Pauschalreisen einheitlichen Vorgaben entsprechen. Dies soll dem Kunden die Kontrolle erleichtern, ob er im Falle einer Insolvenz seines Reiseveranstalters ausreichend abgesichert ist.

Auch im Ausland wird sich zum Jahreswechsel einiges ändern:

In Italien darf ab dem 1. Januar auf dreispurigen Autobahnen schneller gefahren werden. Statt bisher 130 gilt künftig Tempo 150. London-Besucher müssen vom 17. Februar an in der Innenstadt Maut zahlen, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Die Gebühren stehen noch nicht fest. Gute Nachrichten könnte es bald für Reisende nach Tschechien und Polen geben. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren soll angehoben werden. Bis-her galten 125 Euro als Obergrenze, möglicherweise werden es bald 150 oder sogar 175 Euro sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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