Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Neue BVMed „Re-Use News“: Britische Gesundheitsbehörde gegen Verwendung von Einmal-Lanzetten bei mehreren Patienten

(Berlin) - Die britische Gesundheitsbehörde MHRA ruft in einem "Medical Device Alert" Krankenschwestern und Pflegekräfte dazu auf, Ein-Patienten-Lanzetten für die Blutentnahme nicht bestimmungswidrig bei mehreren Patienten zu verwenden. Für die Verwendung bei mehreren Patienten müssen die eigens dafür entwickelten Produkte gebraucht werden. In englischen Pflegeheimen waren nach der bestimmungswidrigen Anwendung von Lanzetten zur Eigenanwendung Fälle von Hepatitis B aufgetreten, die bei zwei Patienten zum Tod führten. Das berichtet der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in einer neuen Ausgabe seiner „Re-Use News“.

Die Lanzetten waren vom Hersteller speziell zur Entnahme von Blutproben durch die Patienten selbst entwickelt worden. Werden diese Produkte durch Krankenschwestern und Pflegepersonal bei verschiedenen Patienten angewendet, so kann es zu Kreuzinfektionen und der Übertragung von Viren kommen. Für die Anwendung bei mehreren Patienten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen werden deshalb andere Lanzetten angeboten.

Nun traten kürzlich in mehreren britischen Pflegeheimen Fälle von Hepatitis B auf, die mit der Verwendung der Ein-Patienten-Lanzetten in Verbindung gebracht werden. Die britische Gesundheitsbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) hat deshalb medizinische Einrichtungen, Pflegeheime und Behörden aufgerufen, umgehend Maßnahmen einzuleiten, die den bestimmungswidrigen Gebrauch verhindern. Krankenschwestern und Pflegekräfte werden angewiesen, entweder Mehrpatienten-Lanzetten zu verwenden oder Produkte, die nur für den einmaligen Gebrauch geeignet sind. Ein-Patienten-Lanzetten für die Selbstanwendung dürfen nicht verwendet werden. Bis 30. Januar 2006 müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein.

Der BVMed setzt sich dafür ein, dass Patienten nicht durch den bestimmungswidrigen Gebrauch von Einmalprodukten zu Schaden kommen. Als Teil der Zweckbestimmung wird auch die Produktauslegung als Einmal- oder Mehrwegprodukt betrachtet. Diese Anschauung ist in Deutschland jedoch umstritten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Referent, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Telefax: (030) 246255-99

(sk)

NEWS TEILEN: