Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Neue Regeln zum Jugendschutz treten am 1. April in Kraft / BITKOM begrüßt starken und effektiven Jugendschutz

(Berlin) - Am 1. April 2003 tritt die umfassende Neuregelung des Jugendschutzes in Deutschland in Kraft. Das Jugendschutzgesetz des Bundes und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder bringen insbesondere für den gesamten Medienbereich weitreichende Veränderungen. So muss künftig auch im Internet sehr viel stärker darauf geachtet werden, dass potenziell schädliche Inhalte für Kinder und Jugendliche von diesen nicht wahrgenommen werden können. Computerspiele werden künftig einer Pflicht zur Alterskennzeichnung unterliegen, wie dies schon von Filmen bekannt ist. Wesentlich verändert sind schließlich die Aufsichtsstrukturen für die verschiedenen Medienbereiche.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt den hinter den Neuregelungen stehenden Wunsch, einen starken und effektiven Jugendschutz in allen Medienbereichen zu verwirklichen. „Jugendschutz ist eine bedeutende gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. „Die Jugend von morgen wird auch maßgeblich durch das Internet geprägt. Es ist unsere vornehmste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Informationsvielfalt und Informationsfreiheit nicht zur Verdummung, sondern zur Aufklärung führen.“

Im Augenblick bestehe allerdings noch weithin Unklarheit, wie die neuen Regeln in der Praxis umzusetzen seien. „Die Gesetzestexte sind nach den Ereignissen von Erfurt mit der heißen Nadel gestrickt worden“, so Rohleder. Die Folge sind unklare Abgrenzungen und Definitionen sowie Vorgaben, bei denen fraglich ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden können. Ein Problem ist beispielsweise, dass im Online-Bereich die künftig zuständige „Kommission für Jugendmedienschutz“ überhaupt erst noch gebildet werden muss. Solange diese Kommission nicht existiert, können wichtige Entscheidungen für die praktische Umsetzung nicht getroffen werden und auch die Internet-Anbieter können die noch abstrakten Auflagen der Gesetzestexte nicht erfüllen. Rohleder: „In dieser Übergangsphase wird auf Behördenseite besonderes Augenmaß gefordert sein.“

Zentrales Element eines wirksamen Jugendschutzes im Internet ist eine effektive Selbstkontrolle der Anbieter. Dies ist grundsätzlich auch in den Gesetzen anerkannt, die ausdrücklich die aktive Mitwirkung von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle vorsehen. Im Online-Bereich hat sich mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bereits lange vor den neuen Gesetzen eine effektive Selbstregulierung etabliert, die über den internationale Hotline-Verbund INHOPE auch grenzüberschreitend erfolgreich gegen illegale und jugendgefährdende Inhalte im Internet vorgeht. Wichtig ist nun, diese bestehenden Strukturen nicht zu gefährden. „Sonst haben wir am Ende weniger statt mehr Jugendschutz“, so Rohleder. Erforderlich ist, den Selbstkontrolleinrichtungen genug eigenen Gestaltungsspielraum zu belassen, da sonst die Anreize für dieses freiwillige Engagement der Wirtschaft verloren gehen könnten. Ohne die Tätigkeit der Selbstkontrolleinrichtungen wie der FSM wären die staatlichen Stellen mit ihren neuen Aufgaben zwangsläufig überfordert.

Ein wichtiges Instrument für wirksamen Jugendschutz im Internet sind zudem leistungsfähige Filtersysteme, die Eltern und andere Erziehungsberechtigte auf ihren PCs einsetzen können. Besonders guten Schutz verspricht hier das System der internationalen Non-Profit-Organisation ICRA (Internet Content Rating Association), an der auch die maßgeblichen deutschen Internet-Unternehmen beteiligt sind. „ICRA setzt auf ein Selbstrating der Inhalteanbieter. Eltern können einen Filter aktivieren, der erkennt, welche Seiten für die Kinder geeignet sind“, erklärt Rohleder. Der große Vorteil des Systems liege darin, dass es international funktioniert und dennoch den Erziehungsberechtigten erlaubt, individuelle Einstellungen mit Blick auf den jeweiligen kulturellen Hintergrund und das Alter der Kinder vorzunehmen. Schon heute haben die meisten großen deutschen Internet-Anbieter ihre Seiten nach dem ICRA-Standard gekennzeichnet. „Um diesem viel versprechenden System einen weiteren Schub zu geben, sollten die Behörden diesem Filter möglichst schnell die nach dem Gesetz notwendige Anerkennung als geeignetes Jugendschutzprogramm geben“, fordert Rohleder. Dies gäbe für viele weitere Anbieter einen Anreiz, ebenfalls die Kennzeichnung vorzunehmen. Außerdem wäre sie für Eltern eine Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Schutz-software. ICRA bietet sowohl die Kennzeichnung für die Anbieter als auch das Filtersystem für die Eltern kostenlos an.

Weitere Informationen und Download-Möglichkeiten finden sich auf der Website www.icra.org.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/275760, Telefax: 030/27576400

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