Pressemitteilung |

„Nicht verschreibungspflichtig“ heißt nicht „darf nicht verschrieben werden“ / DGVP kritisiert geplante Ausgrenzung von Arzneimitteln

(Heppenheim) - Gegen Pläne zur Ausgrenzung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen wehrt sich die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP). „Diese Pläne zielen nicht auf eine Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen, sondern allein auf zusätzliches Abkassieren der Patienten“, kritisierte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo.

Er wies darauf hin, dass die Einteilung von „nicht verschreibungspflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“ nicht auf die Wirksamkeit eines Medikamentes bezogen ist, sondern auf die Gefährdung, die es bei unsachgemäßem Gebrauch bewirken kann, sowie auf das Risiko von Nebenwirkungen. „Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, sind also keinesfalls umstritten oder unwirksam. Es sind nebenwirkungsarme und wirkungsvolle Medikamente, die zur Behandlung und Linderung vieler Leiden medizinisch notwendig sein können“, stellte Bahlo klar.

Bisher dürfen zugelassene Medikamente dann verordnet werden, wenn ihre Einnahme medizinisch erforderlich ist. Eine Gruppe von Medikamenten allein deshalb von der Bezahlung aus den Krankenkassenbeiträgen auszuschließen, weil sie nicht gefährlich seien, hält die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) für unbegründbar.

„Eine solche Ausgliederung hat wie viele Reformvorschläge nur das Ziel, Patienten neben ihrem Krankenkassenbeitrag mit zusätzlichen Zahlungen zu belasten oder – andersherum betrachtet, den Leistungskatalog der Krankenkassen weiter einzuschränken. Es ist kein Vorschlag, der zu einem effektiveren, qualitätsorientierten Gesundheitswesen führt“, stellte Bahlo fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: 06252/910744, Telefax: 06252/910745

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