Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Nichterwerbstätige deutlich anfälliger // Überreglementierter Arbeitsschutz hilft hier gar nicht // Arbeitgeber müssen mit "Samthandschuhen" vorgehen.

(Frankfurt am Main) - "Dass der Arbeitsausfall aufgrund psychischer Erkrankungen stark zugenommen hat, hat viele Gründe. Diese sind häufig in der Privatsphäre und nicht beim Arbeitgeber zu suchen. Und deshalb ist auch der Ruf der Gewerkschaften nach mehr Kontrolle der Unternehmen durch den staatlichen Arbeitsschutz oder eine Antistress-Verordnung verfehlt", sagte Dr. Werner Scherer, VhU-Geschäftsführer Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung habe sich die Zahl der registrierten Krankheitstage aufgrund von seelischen Störungen seit 1997 um 80 Prozent auf 53,5 Millionen Arbeitstage erhöht. Gleichzeitig habe die erfolgreiche Entwicklung beim Arbeitsschutz dazu geführt, dass Arbeitsunfälle wie auch Erkrankungen aufgrund von Herz-Kreislauf-Beschwerden oder im Muskel-/Skelettbereich deutlich abgenommen hätten. Heute werde auch besser diagnostiziert: "Was früher lange Zeit als chronisches Rückenleiden behandelt wurde wird heute nicht selten und frühzeitig als "Burnout" oder gar Depression identifiziert und behandelt."

"Nach einer Studie der TU München informieren gerade einmal 16 Prozent der berufstätigen Patienten ihren Vorgesetzten darüber, dass sie psychische Probleme haben. Das erschwert natürlich einen frühzeitigen und zielgerichteten Einsatz spezifischer Personalinstrumente. Die Betroffenen sind gut beraten, sich frühzeitig dem Vorgesetzten oder dem Werksarzt anzuvertrauen, umso eher und besser kann ihnen geholfen werden", erläuterte Scherer.

Wären psychische Erkrankungen in erster Linie beruflich veranlasst, würden sie bei Erwerbstätigen häufiger auftreten als bei Rentnern, Studenten oder Nichterwerbstätigen. Das ist aber nicht der Fall! Im Gegenteil: Der Anteil psychisch bedingter Krankengeldtage ist z.B. bei Empfängern von Arbeitslosengeld I mit 31 Prozent viel höher als bei Arbeitnehmern mit 18 Prozent. Und bei Arbeitsaufnahme verbessert sich in der Regel der Gesundheitszustand des Betroffenen, wie Untersuchungen belegen. 35 bis 45 Wochenstunden Arbeit stehen 120 Wochenstunden Freizeit gegenüber. Kein Wunder, dass es häufig Probleme aus der Privatsphäre sind, wie z.B. in der Familie, in der Schule der Kinder oder sonst im privaten Umfeld, die natürlich am Werkstor nicht abgeschüttelt werden und sich deshalb auch bei der Arbeit auswirken", so der VhU-Geschäftsführer.

Keinesfalls helfe da der Ruf nach stärkeren Kontrollen und mehr gesetzliche Regulierung "gegen Stress" weiter. Andererseits trage der Arbeitnehmer auch eine Eigenverantwortung: Durch gesunde Lebensführung, ausgewogene Lebensführung und viel Bewegung könne er selbst präventiv für eine gute Balance von Körper und Psyche sorgen. Der Arbeitgeber hingegen müsse bei psychischen Erkrankungen "mit Samthandschuhen" vorgehen.

Lücken im System des deutschen Arbeitsschutzes gebe es in Bezug auf die psychische Gesundheit nicht, so Scherer: "Schon heute muss der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz ja auch prüfen, ob sich eine Gefährdung aus der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit ergibt. Auch in der Bildschirmarbeitsplatzverordnung sind psychische Belastungen ein Thema wie auch in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie als einer von drei Fokusbereichen. Auf die Umsetzung kommt es an, bei der sich die Unterstützung der Betriebe durch ihre Werksärzte wie auch durch Berufsgenossenschaften und Krankenkassen bewährt hat. Mehr gesetzliche Vorgaben aber führen nur zu mehr Bürokratie, bringen uns aber in der Sache selbst nicht voran.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

(rf)

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