Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Notare müssen sich nicht um alles kümmern

(Berlin) - Immobilien müssen in Deutschland beim Notar ver- und gekauft werden. Der Notar agiert beim Immobiliengeschäft als Stellvertreter des Staates und übernimmt mit der Beurkundung hoheitliche Aufgaben. Entsprechend angesehen sind Notare. Viele Bauherren verlassen sich bei der Beurkundung komplett auf den Notar. Das sollten sie aber nicht tun, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), denn Notare sind bei weitem nicht für alles verantwortlich. So ist es beispielsweise nicht Aufgabe - geschweige denn Pflicht - des Notars, zu prüfen, ob ein Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie "fair" ist oder ob das Angebot den Käufer einseitig benachteiligt. Im Gegenteil: Der Notar ist sogar zur Neutralität verpflichtet. Solange der Vertrag geltendem Recht entspricht, wird er den Inhalt nicht bewerten. Das müssen Bauherren selbst machen und zwar tunlichst vor dem Beurkundungstermin und am besten mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen. Dazu haben Bauherren heute zwei Wochen Zeit. Der Notar muss ihnen die Vertragsunterlagen 14 Tage vor der Unterzeichnung zukommen lassen. Das entspricht seit 1. Oktober 2013 dem geltenden "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren". Das gilt allerdings nur, wenn Bauherren ihr Haus bei einem gewerblichen Anbieter kaufen. Erwerben sie die Immobilie von privat, greift das Gesetz nicht. Dann muss der Interessent selbst dafür sorgen, dass er genug Zeit hat, den Vertragsentwurf prüfen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(mk)

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