Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Nun kann der EuGH auch für Deutschland die Bereitschaftsdienstregelung klarstellen

(Köln) - Zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, den Rechtsstreit um Bereitschaftsdienste in Krankenhäusern (3 Sa 611/01) dem EuGH vorzulegen, erklärt der 1. Vorsitzende des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Es ist eine große Chance, dass nun der Europäische Gerichtshof auch in einer deutschen Angelegenheit die Frage um die Beurteilung von Bereitschaftsdiensten als Ruhe- oder Arbeitszeit ein für alle Male klarstellt. Bisher haben Bundesregierung und Arbeitgeber die Relevanz des Arbeitszeiturteils des EuGH vom Oktober 2000, wonach Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, immer unter dem Hinweis angezweifelt, dass es sich um ein von spanischen Ärzten erwirktes Urteil handelt.

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holsteins ist für die Klinikärzte strategisch das Beste, was passieren konnte. Denn wir haben nun Verfahren vor dem entscheidenden Bundesarbeitsgericht und dem EuGH anhängig.

Ich bin davon überzeugt, dass die europäischen Richter für deutsche Ärzte gleiches Maß anlegen werden, wie für die spanischen. Auch in deutschen Kliniken muss der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6 50668 Köln Telefon: 0221/9731680 Telefax: 0221/9731678

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