Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Neues Zuwanderungsgesetz ist familienfeindlich

(Berlin) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat den heute (28. März 2007) vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für eine Reform des Zuwanderungsgesetzes als völlig unzureichend und familienfeindlich bezeichnet. "Das Gesetz erfüllt in keiner Weise die Anforderungen an ein zukunftsweisendes Zuwanderungsrecht", sagte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht.

Es sei zu befürchten, dass viele langjährig hier geduldete Flüchtlinge von der nun geplanten Bleiberechtsregelung ausgeschlossen würden. Dies betreffe insbesondere ältere, kranke oder behinderte Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, betonte Stolterfoht. Das geplante Gesetz verhindere zudem nicht, dass künftig erneut Flüchtlinge, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, jahrelang mit dem unsicheren Status der Duldung leben müssten.

Als nicht akzeptabel bezeichnete der Paritätische die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen bei der Familienzusammenführung. Es sei familienfeindlich und mit dem von der Verfassung geschützten Recht auf Ehe und Familie nicht vereinbar, wenn beim Ehegattennachzug vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Dies sei ein ungeeignetes Instrument, um Zwangsehen zu verhindern.

Die vorgesehene Umsetzung von elf EU-Richtlinien in nationales Recht bleibe zudem in vielerlei Hinsicht hinter den Europäischen Standards zurück. So gebe es nach wie vor erhebliche Defizite beim Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen sowie bei der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen, sagte Stolterfoht.

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Pressestelle Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0, Telefax: (030) 24636-110

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