Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband präsentiert Konzept für grundlegende Reform der Sozialhilfe

(Frankfurt) - "Wem nichts fehlt außer Geld, der gehört nicht aufs Sozialamt." So bringt Vorsitzende Barbara Stolterfoht die Reformvorschläge des Paritätischen Wohlfahrtsverbands auf den Punkt, die dieser am 31. Mai vorstellte. Der Verband fordert eine Weiterentwicklung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt in eine bedarfsorientierte Grundsicherung, die aus dem Bundeshaushalt - und nicht mehr von den Kommunen – finanziert wird. Sie soll für Arbeitslose vom Arbeitsamt, für Rentner von der Rentenversicherung und für Kinderreiche vom Finanzamt ausgezahlt werden. Die Sozialämter, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, könnten dann endlich wieder von öffentlichen Armenkassen zu sozialen Fachbehörden werden.

Vor 40 Jahren, am 1. Juni 1962, trat das Bundessozialhilfegesetz in Kraft. Inzwischen ist die "einst wichtigste Errungenschaft des deutschen Sozialstaats" nach Überzeugung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes dringend reformbedürftig. Unter dem Motto "Alles aus einer Hand" legt der Verband daher pünktlich zum BSHG-Jubiläum sein Konzept zur Umgestaltung der Sozialhilfe vor. Gegenüber dem Status quo betragen die Mehrkosten dieses Grundsicherungs-Modells des Verbandes 4,37 Milliarden Euro jährlich. Sie könnten ohne zusätzliche Steuern oder Steuererhöhungen finanziert werden, wenn beispielsweise das Ehegattensplitting differenziert und gedeckelt würde, Effizienzreserven in der Verwaltung der administrativen Arbeitsmarktpolitik ausgeschöpft und Schwarzarbeit zurückgedrängt werde. "Auch ein Teil der Ökosteuer, der nicht in die Rentenversicherung fließt, kann eingesetzt werden", sagte Hauptgeschäftsführer Schneider.

Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht: "Die Sozialhilfe - ursprünglich konzipiert als letztes Hilfenetz für einzelne Menschen in sozialen Notlagen - war niemals gedacht als Ausfallbürge für einen unzureichenden Familienlastenausgleich und ein unzureichendes Lohnersatzleistungssystem." Dennoch sei die Sozialhilfe zum "Auffangnetz für massenhaft auftretende Notlagen" geworden. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt stelle für immer mehr Menschen die Grundversorgung sicher: Arbeitslose, Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen, allein Erziehende, alte Menschen mit unzureichenden Einkünften und Menschen, die dauerhaft stark gesundheitlich beeinträchtigt oder behindert sind. Die Folgen: Den Kommunen wachsen Kosten und Verwaltungsaufwand über den Kopf, die auf Sozialhilfe Angewiesenen klagen über hohen bürokratischen Aufwand, mangelnde Beratung und fühlen sich ins gesellschaftliche Abseits gedrängt. Dabei wären viele der insgesamt rund drei Millionen Betroffenen gar nicht auf die Hilfe der Sozialämter angewiesen, würden vorgelagerte Sicherungssysteme genügend greifen.

Der Verband schlägt daher in seinem Konzept ein ganzes Bündel von Reformmaßnahmen vor. Basis ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung für alle: für Kinder, allein Erziehende, alte Menschen, Kranke und Arbeitslose - bei letzteren allerdings kombiniert mit Anreizen zur Arbeitsaufnahme. Sozialhilfe als "Hilfe zum Lebensunterhalt" sollen dann nur noch jene Menschen erhalten, die sich wirklich in einer besonderen persönlichen Notlage befinden, die gezielter individueller Hilfen bedarf. In Anlehnung an die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst der Grundsicherungsbetrag einen bundeseinheitlichen Grundbetrag für den laufenden Lebensunterhalt (derzeit Regelsatz) plus einer Pauschale für regelmäßige einmalige Leistungen wie für Kleidung, des Weiteren die Kosten für die Kaltmiete, eine Pauschale für Heizkosten und Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge auf Grundsicherung, ihre Bearbeitung und Auszahlung sollte so geregelt werden, dass der Hilfebedürftige möglichst alle Einkommensleistungen aus einer Hand erhält, so der Verband. Bei Ansprüchen auf Alters- und Erwerbsminderungsrente wäre dann etwa der Rentenversicherungsträger zuständig, bei Erreichen der Altersgrenze oder Erwerbsminderung ohne Rentenansprüche die jeweilige Landesversicherungsanstalt, bei Arbeitslosigkeit die Arbeitsämter.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

NEWS TEILEN: