Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Pauschalreiserichtlinie: Jetzt informieren! / Morgen Experten-Online-Chat: Was Reisebüros wissen müssen

(Berlin) - Wenn der am 15. Juni vom Bundesjustizministerium vorgestellte Referentenentwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollte, hätte das gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der Reisebüros. Davon sind die beiden Vizepräsidenten für Vertrieb im Deutschen ReiseVerband (DRV), Andreas Heimann und Ralf Hieke, überzeugt. "Der stationäre Reisevertrieb als wichtiges Standbein beim Reiseverkauf darf nicht unter die Räder geraten", warnen die beiden und rufen die Reisebüros dazu auf, sich mit dem Thema zeitnah auseinanderzusetzen. Denn wer ab 2018 sorglos seinen Kunden mehrere Einzelleistungen verkaufen will, der muss sich jetzt mit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. "Wer diese Änderungen auf die leichte Schulter nimmt oder gar ignoriert, läuft Gefahr, in die Veranstalterhaftung zu geraten", warnt Andreas Heimann, DRV-Vizepräsident der konzerngebundenen Reisemittler. "Das kann zu einer sehr teuren Angelegenheit werden und im schlimmsten Fall sogar in die Insolvenz führen", ergänzt Ralf Hieke, Vizepräsident der mittelständischen Reisemittler im DRV.

"Wir sehen den enormen Informationsbedarf und spüren die große Unsicherheit innerhalb der Branche", so Ralf Hieke. "Daher bieten wir zur Klärung der Fragen und Unklarheiten einen Online-Chat mit Rechtsanwalt Frank Hütten an." RA Hütten von der Kanzlei Noll & Hütten Anwälte wird am morgigen Dienstag, 26. Juli 2016, ab 14 Uhr auf der DRV-Facebook-Fanpage unter www.facebook.de/DRVDE über die Auswirkungen des neuen Reiserechts auf die Arbeit in den Reisebüros informieren. Er wird dort die Fragen des Vertriebs per Live-Video beantworten. Dieses Angebot richtet sich an alle Reisemittler - also auch an Nicht-DRV-Mitglieder.

Fragen können direkt in die Kommentarfunktion unter den Videostream gestellt werden. Hütten hatte bereits anlässlich des diesjährigen DRV-Reisebürotages zu diesem Thema referiert und steht Reisemittlern als ausgewiesener Kenner der Materie zur Verfügung. Zur Vorbereitung finden Interessierte den Original-Entwurf unter http://bit.ly/Reiserechtliche_Vorschriften.

"Alle Vertriebskollegen sollten diese Chance nutzen und sich in diesem Experten-Chat umfassend informieren", ermuntern beide Vizepräsidenten die Branche zum Mitmachen.

"Beim Vertrieb von individuell zusammengestellten Reiseleistungen bleibt Reisebüros, die nicht in die Veranstalterhaftung geraten wollen, künftig nur noch ein gangbarer Weg: Sie müssen jede Einzelleistung separat auswählen, den Vorgang abschließen und einzeln abrechnen", fasst Andreas Heimann eine der zentralen Neuerungen zusammen. Für jeden Reiseleistung muss es also eine gesonderte Rechnung geben. Zudem muss das Reisebüro seinen Kunden darüber informieren, dass er damit keine Pauschalreise, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen erworben hat. Der DRV setzt sich gegenüber der Politik dafür ein, dass der bürokratische Aufwand für diesen Prozess möglichst gering bleibt. Gleichwohl bleiben einige Fallstricke.

Eine vom DRV breit angelegte Mitgliederbefragung macht deutlich, dass rund 80 Prozent der Reisemittler durch die Umstellung ihres Geschäftsbetriebes infolge der neuen Pauschalreiserichtlinie mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen. Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass ein Großteil der Befragten angibt, sich noch gar nicht oder nur kaum mit den Neuerungen auseinandergesetzt zu haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(cl)

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