Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Pfand- und Rücknahmesysteme keine Kartelle / Handel unterstützt Bundesregierung bei Gesetzesänderung

(Berlin) - Als wichtigen Schritt zu einem neuen abfallpolitischen Konsens wertete am 3. März in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, die kartellrechtliche Zulässigkeit unternehmensübergreifender Umweltlösungen gesetzlich klarzustellen. Danach wird künftig das Zusammenwirken von Unternehmen nicht dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegen, wenn es zur Erfüllung von Pfand- und Rücknahmepflichten für Verpackungen oder gebrauchte Produkte erforderlich ist. Die zu diesem Zweck geplante Ergänzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird nach Einschätzung des HDE die Rechtsunsicherheit überwinden, die vor allem bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung zu einer schweren Belastung für Handel und Industrie geworden ist. Es kann nicht länger angehen, dass Unternehmen von Umweltbehörden verfolgt werden, wenn sie gegen die Verpackungsverordnung verstoßen, und von Kartellbehörden, wenn sie der Verordnung gehorchen. Vielmehr müssen die umweltrechtlich Verpflichteten die Freiheit haben, die erforderlichen Organisationsformen in eigener Verantwortung festzulegen, ohne dabei als Kartell zu gelten.

Der HDE ruft Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu auf, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende Mai 2003 abzuschließen, um das geplante Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen und die übrigen Leistungen der Wirtschaft auf dem Gebiet der Wertstoffsammlung rechtlich abzusichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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