Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Praxisgebühr: KBV und Kassen einigen sich / Kostenfrage pragmatisch geregelt

(Berlin) - Eine Einigung hinsichtlich des Vollstreckungsverfahrens der Praxisgebühr haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erzielt. Gestern Abend (24. Mai) verständigten sie sich in Berlin auf folgendes Vorgehen:

Das Einzugsverfahren wird weiterhin durch die Vertragsärzte beziehungsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durchgeführt. Die Krankenkassen werden sich bis zum Zeitpunkt einer Gesetzesänderung (längstens bis 31. Dezember 2006) an den Kosten beteiligen, die den KVen in diesem Zusammenhang entstehen. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004 erstattet die jeweilige Krankenkasse der KV auf Nachweis die entstandenen Gerichtskosten. Für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 erstatten die Krankenkassen die Portokosten, die niedergelassene Ärzte und KVen nachweislich durch das Mahnverfahren haben. Hinzu kommen Mahn- und Vollstreckungskosten einschließlich der Gerichtsgebühren. Je Mahnverfahren der KVen zahlen die Krankenkassen eine vorläufige Aufwandsentschädigung von 3,50 Euro. Dabei ist die Anzahl der Fälle, in denen die Krankenkassen sich zur Leistung der Erstattung verpflichten, auf maximal 0,2 Prozent aller Zuzahlungsfälle je KV beschränkt.

Weiter werden Kassen und KBV den Gesetzgeber auffordern, bessere Regelungen für gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren zu erlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Alexandra Bodemer, Dezernat Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: 030/4005-0, Telefax: 030/4005-1093

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