Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

"Praxistest Zeitarbeit" in Gelsenkirchen: / Bundestagsabgeordneter Oliver Wittke besuchte BAP-Mitglied

(Berlin) - Im Rahmen der Aktion "Praxistest Zeitarbeit", die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zum zweiten Mal in diesem Jahr initiiert hat, informierte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke über die Arbeitnehmerüberlassung in seinem Wahlkreis Gelsenkirchen. Wittke nahm damit eine Einladung des BAP an, sich vor Ort über konkrete Arbeitsabläufe und die tägliche Praxis in der Zeitarbeit zu informieren. Bei seinem Besuch beim BAP-Mitgliedsunternehmen KANGAROO Personal-Dienstleistungen GmbH standen auch die für 2017 anstehenden Gesetzesänderungen in der Branche, über die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause beraten werden, im Fokus.

Im Gespräch mit Jürgen J. Mauer, KANGAROO-Geschäftsführer, konnte sich Wittke ein eigenes Bild von der Zeitarbeitsbranche in dem Unternehmen machen. So hatte der Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit, sich mit einem Zeitarbeitnehmer von KANGAROO auszutauschen. Der Mitarbeiter, der seit acht Jahren bei dem Personaldienstleister tätig ist, gab dem Politiker Einblicke in seine genaue Tätigkeit und schilderte die Perspektiven im Unternehmen. Ein Schwerpunkt des Gesprächs zwischen Mauer und Wittke lag dann auf den geplanten neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit, die unter anderem die Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate vorsehen. Mauer schilderte dem CDU-Politiker, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen auf die Arbeit der Personaldienstleister und deren Kunden haben werden. Dabei wies der KANGAROO-Geschäftsführer vor allem auf die praxisuntaugliche Equal Pay-Regelung hin, die in der vorliegenden Form nicht rechtssicher handhabbar sei.

Negative Auswirkungen werde Mauer zufolge auch die Höchstüberlassungsdauer haben. So könnten Projekte, die länger als 18 Monate dauern, wie beispielsweise bei der Eltern- und Pflegezeitvertretung oder im Ingenieursbereich, nicht mehr umgesetzt werden. Insbesondere die geplanten Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen, wie der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis oder Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, könnten für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche existenzgefährdend sein, betonte der KANGAROO-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(sy)

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