Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Prüfungsrecht für Rechnungshöfe auf sichere Basis stellen

(Berlin) - Das Recht der Rechnungshöfe auf Überprüfung der Gesetzlichen Krankenkassen sollte nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler auf eine solide gesetzliche Basis gestellt werden. Das hat der Bund der Steuerzahler heute in Berlin gefordert.

Angesichts der enorm hohen Verwaltungskosten der Gesetzlichen Krankenkassen ist deren Prüfung schon seit Jahren überfällig. Nur die externe Kontrolle kann gewährleisten, dass dort die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zum Tragen kommen.

Zwar können die Rechnungshöfe seit neuestem solche Prüfungen vornehmen, denn die Krankenkassen erhalten zum Ausgleich versicherungsfremder Leistungen eine Finanzspritze aus Steuergeldern, die aus der Erhöhung der Tabaksteuer resultiert. Weil die Krankenkassen damit am Steuertropf hängen, öffnen sich ihre Tore für die Rechnungsprüfer. Da die Krankenkassen sich mit Händen und Füßen gegen eine solche Prüfung wehren, ist ein Rechtsstreit nicht ausgeschlossen.

Zwar schätzt der Bund der Steuerzahler die Aussichten, dass die Rechnungshöfe in einem Klageverfahren obsiegen werden, sehr positiv ein. Um aber allen Gefahren auszuweichen, schlägt der Bund der Steuerzahler vor, das Prüfungsrecht gesetzlich zu verankern.

Die hohen Verwaltungskosten der Gesetzlichen Krankenkassen treiben naturgemäß die Krankenkassenbeiträge und damit die Lohnnebenkosten in die Höhe. Und um die zu senken, darf es keinen Bereich geben, der bei der Suche nach Möglichkeiten zur Senkung der Krankenkassenbeiträge außen vor bleibt. Dabei können die Erfahrungen der Rechnungsprüfer wertvolle Dienste leisten. Zwar gibt es schon gewisse Prüfungsrechte, doch diese sind nur sehr eingeschränkt, und die Verwaltungskosten werden nach Auskunft des Bundesrechnungshofes überhaupt nicht geprüft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BDSt) Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/991330, Telefax: 0611/9913314

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