Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

RegTP entscheidet über neue Interconnection-Tarife und TDN-Angebote

(Köln) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 15. Oktober zwei für den deutschen Telekommunikationsmarkt wichtige Entscheidungen veröffentlicht. Sie betreffen zum einen die Festsetzung neuer Interconnection-Tarife, die notwendig geworden war, nachdem die erste Entscheidung der Behörde vom September 2000 vor Gericht keinen Bestand hatte. Zum anderen ging es um die Preisgestaltung der Telekom für ihre TDN-Angebote (TDN = Telekom Designed Network) für sogenannte "geschlossene Benutzergruppen".

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bewertet die heutige Entscheidung zu den Interconnection-Tarifen insofern grundsätzlich positiv, als für die betroffenen Unternehmen nunmehr endlich Planungssicherheit erreicht wurde. "Wir begrüßen auch, dass die RegTP die ursprüngliche Entscheidung im wesentlichen aufrecht erhalten hat und nicht auf den Versuch der Deutsche Telekom AG (DTAG) eingegangen ist, die Ineffizienzen des DTAG-Netzes zu berücksichtigen," meinte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die Unternehmen", so Grützner weiter, "müssen nun die Preise im Einzelnen prüfen. Wichtig wird jetzt sein, bei den Bedingungen, zu denen die Deutsche Telekom AG sich ins Netz der Wettbewerber einkauft, zu beachten, dass die Investitionen der privaten Netzbetreiber nicht entwertet werden."

Darüber hinaus hat die RegTP heute über die TDN-Angebote der DTAG entschieden. Der Ex-Monopolist nutzt solche Telekom Designed Network-Angebote, um sich beispielsweise Großunternehmen oder Kommunen durch Preisnachlässe und Sondertarife als Kunden zu sichern, wobei diese Billigtarife sowohl für die Kommunikation der Mitglieder der geschlossenen Benutzergruppen untereinander als auch mit Dritten zugrunde gelegt wurden. Dem hat die RegTP jetzt insofern einen Riegel vorgeschoben, als sie die Preise für die Außenkommunikation der Genehmigungspflicht unterstellte.

"Die Entscheidung der RegTP ist ein Schritt in die richtige Richtung,", kommentiert der VATM-Geschäftsführer die Entscheidung. Ursprünglich war die Definition eines Netzes für geschlossene Benutzergruppen nicht für den Ex-Monopolisten, sondern für die Wettbewerber konzipiert worden. Bislang ist rechtlich noch nicht geklärt, ob die Kunden die Differenz der derzeit von der DTAG angebotenen niedrigen Preise und den genehmigten, oft höheren Preise zu zahlen haben. "Es könnte den Kunden passieren, dass sie gemäß Telekommunikationsgesetz die Differenz zwischen den Preisen sogar rückwirkend nachzahlen müssen", warnt Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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