Pressemitteilung | Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

Rheuma schützt nicht vor Kündigung

(Bonn) - Mit der Krankschreibung vom Arzt wiegen sich viele Menschen in Sicherheit. Doch entgegen der landläufigen Meinung kann der Arbeitgeber einen kranken Mitarbeiter durchaus kündigen, weiß Rechtsanwältin Meike Schoeler. "Es ist sogar möglich, einen erkrankten Mitarbeiter wegen seiner Erkrankung zu entlassen", betont die Rechtsexpertin aus Fritzlar, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema rheumatische Erkrankungen im Arbeitsleben beschäftigt.

So kann der Arbeitgeber durchaus wegen einer Erkrankung kündigen, etwa, wenn der Angestellte länger als ein halbes Jahr ausgefallen ist. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass mit weiteren Arbeitsausfällen zu rechnen ist und eine Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, kann er die Kündigung aussprechen. "Letztlich ist aber der Nachweis für den Arbeitgeber schwierig, so dass einige Arbeitgeber erfahrungsgemäß in so einem Fall lieber aus 'betrieblichen Gründen' kündigen, aber auch die müssen selbstverständlich vom Arbeitgeber nachgewiesen werden. Auch ein kranker und sogar ein schwerbehinderter Mitarbeiter ist also grundsätzlich gegen eine Kündigung nicht gefeit", stellt Meike Schoeler klar. Die Rechtsanwältin ist eine von vier Expertinnen, die beim Experten-Forum rund um das Thema "Rheuma und Arbeit" Rede und Antwort steht. Außer der Juristin beraten die erfahrenen Betroffenen Marion Rink, Vizepräsidentin der Deutschen Rheuma-Liga und Mitautorin des Wegweisers "Gesundheit fördern - Arbeitsfähigkeit erhalten", Saskia, Transition-Peer der Rheuma-Liga (www.mein-rheuma-wird-erwachsen.de), und Franziska zum Thema Arbeiten mit einer rheumatischen Erkrankung. Zudem können sich Betroffene über ihre Erfahrungen im Berufsleben austauschen und hilfreiche Tipps erhalten: www.rheuma-liga.de/forum.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Pressestelle Maximilianstr. 14, 53111 Bonn Telefon: (0228) 766060, Fax: (0228) 7660620

(dw)

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