Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Rufnummerngebühren sind ungerechtfertigte "Nebenkostenabrechnung" / Festgelegtes Entgelt für die Rufnummernmitnahme trifft regionale Gesellschaften hart

(Bonn) - Nachdem durch die kürzlich ergangene Entscheidung zur Teilnehmeranschlussleitung die Miete für die Telekomwettbewerber wiederholt auf ein unangemessen hohes Niveau festgesetzt wurde, werden nun die regionalen Telefongesellschaften erneut für jeden übernommenen Anschluss zur Kasse gebeten. Nach der heutigen Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) müssen Telefonkunden für jede Rufnummer, die sie beim Wechsel von der Telekom mitnehmen, nun ein einmaliges Entgelt an den Marktführer zahlen - zwischen 5,81 Euro für die Nummer eines analogen Anschlusses und 7,50 Euro für die drei Nummern eines ISDN-Anschlusses.

Da die regionalen Gesellschaften ihren Kunden aus Wettbewerbsgründen diese Wechselgebühr nicht zumuten können, müssen sie diese Kosten wohl zwangs- läufig erstatten. Dabei ist überhaupt noch nicht klar, ob der Aufwand der Telekom nicht schon mit den Bereitstellungsentgelten für die Teilnehmeranschlussleitung vom Wettbewerber bezahlt wird. "Die Telekom will hier eine Art Nebenkostenabrechnung einführen, wie wir sie aus dem Wohnungsmarkt kennen," empört sich Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO), "plötzlich sollen wohl alle bereits vorhandenen Entgelte nur noch die Kaltmiete darstellen."

1998 hatte die Regulierungsbehörde einen gleichartigen Antrag des Ex-Monopolisten abgelehnt und entschieden, dass die Telekom bei der Rufnummernmitnahme gegenüber dem Kunden keine Leistung erbringt. Das Verwaltungsgericht Köln hob diesen Entscheid allerdings wieder auf. Lüddemann beklagt nun: "Nach Angaben der Telekom hat es die Regulierungsbehörde unterlassen, sich durch eine Berufung gegen diese mittlerweile rechtskräftig gewordene Entscheidung zu widersetzen."

BREKO hält es für einen Skandal, dass unbeobachtet von der Öffentlichkeit wieder einmal eine Entscheidung zum Nachteil der Wettbewerber und der Verbraucher getroffen worden ist. Nach Auffassung der Branchenvertretung steht es der Telekom als Marktführerin nicht zu, für die Rufnummernmitnahme Entgelte zu verlangen, zumal sie selbst seinerzeit das gesamte Rufnummernkontingent unentgeltlich erwerben konnte. Dies hat der Telekom bereits einen Kostenvorteil von 200 Mio. Euro eingebracht. Der Wettbewerb hingegen müsse ohnehin schon für jede beantragte Nummer ein Entgelt bei der Regulierungsbehörde entrichten. Nach Berechnungen des Verbandes entstehen der Telekom bei der Rufnummernportierung auch kaum nennenswerte Kosten. Weniger als fünf Minuten benötigt z.B. ein Techniker eines regionalen Unternehmens am Bildschirm für solch eine Portierung in der Datenbank und dem Vermittlungs- system. Nach BREKO-Schätzungen werden der Telekom durch die neue Entgeltregelung 10 bis 20 Mio. Euro jährlich zusätzlich zufließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970, Telefax: 0228/2499972

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