Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Musterklage zunächst abgewiesen

(Bonn) - Sind Rundfunkbeiträge für Vorführwagen statthaft? Diese Frage wollte ein Autohaus aus Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklärt haben. Der Grund: Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent. In dem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützten Musterverfahren hat das Gericht jetzt in der ersten Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt. "Wir nehmen dieses Urteil jetzt erst einmal auf Grundlage des mündlich übermittelten Tenors der Entscheidung zur Kenntnis", so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Mit den ausführlichen Entscheidungsgründen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. "Sobald diese vorliegen, wird über die konkreten weiteren Schritte in dem Musterverfahren entschieden."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(cl)

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