Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Schindler: Branntweinmonopol muss auch über 2010 erhalten bleiben!

(Mainz) - Mit einem Gesetzentwurf soll die Entscheidung der EU-Kommission, dass gewerbliche Brennereien keine Beihilfen mehr für Kornbranntwein erhalten sollen, umgesetzt werden. Gleichzeitig werden in dem Gesetz die Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, Schaumwein- und Kaffeesteuer angepasst. „Mit einem Beschluss der Koalitionsfraktionen im Bundesfinanzausschuss wurde am 18. Mai 2006 erreicht, dass Kleinbrennereien, welche in Obstbaugrenzlagen und klimatisch schwierigen Regionen angesiedelt sind, weiterhin den Zuschlag für das Abliefern von Alkohol aus mehligen Stoffen erhalten können“, kommentierte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V., Norbert Schindler, die Beschlusslage.

Über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung hinaus hätten die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss beschlossen, den besonderen Zuschlag zum Übernahmepreis für Kornbranntwein für Abfindungsbrennereien zu erhalten. Dieser Zuschlag, der von den landwirtschaftlichen Kornbrennern in den letzten Jahren als Maßnahme zur Gleichstellung mit den Obstabfindungsbrennereien betrachtet wurde und dessen Wegfall eine Kürzung des Übernahmepreises um rund 20 Prozent bedeuten würde, werde als Zuschlag für Branntwein aus bestimmten Getreidearten beibehalten.

Diese Maßnahme unterstützte in besonderem Maße die Bemühungen des Bauernverbandes im Schulterschluss mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die unverwechselbare bäuerliche Kulturlandschaft in Deutschland zu erhalten und zu fördern. Dies sei ein weiterer kleiner Schritt, die Existenz der Klein- und Obstbrenner in Deutschland zu sichern, so Schindler.

Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung habe Schindler in seiner Funktion als Bundestagsabgeordneter gemeinsam mit seinem Kollegen Reinhard Schultz einen Entschließungsantrag zum Branntweinmonopol initiiert, der von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag zur Verabschiedung eingebracht wurde. Dieser Antrag enthalte einen deutlichen Appell an die Bundesregierung, dass das Branntweinmonopol als deutsches Sonderrecht auch über 2010 hinaus erhalten bleiben müsse, bekräftigte der BWV-Präsident.

Schindler: „Wir haben unsere Hausaufgaben erledigt und unterstützen mit den gesetzgeberischen Maßnahmen den deutschen Weg der Alkoholerzeugung, d.h. die Produktion auch in Nebenerwerbsbrennereien, sichern damit die Wirtschaftkraft im ländlichen Raum und unterstützen die Pflege der Kulturlandschaft. Dieser auf unser Land und seine Bauern zugeschnittene Weg muss konsequent weitergegangen werden, um rund 7000 landwirtschaftlichen Betriebe mit Verschluss- oder Abfindungsbrennereien nicht zu gefährden und der Vernichtung von weiteren Arbeitsplätzen in der Verwaltung und der regionalen gewerblichen Wirtschaft (Apparatebauer, Landhandel und einheimische Handwerker) entgegen zu treten.“

Gerade deshalb erwartet Schindler eine harte Positionierung der Bundesregierung, aber auch volles Engagement der Europaabgeordneten aller Couleur, für den Erhalt des Branntweinmonopols - entsprechend des Entschließungsantrages - über das Jahr 2010 hinaus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550

(bl)

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