Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

"Schlussverkauf" als Marke schützen

(Berlin) - Der Schlussverkauf ist eine Erfolgsstory, deren 53. Folge am kommenden Montag beginnt. "Wir wollen dass der diesjährige Sommerschlussverkauf (SSV) nicht das letzte Kapitel der über 50jährigen Erfolgsgeschichte wird", sagte am 23. Juli in Berlin der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr, mit Blick auf den am Montag beginnenden zweiwöchigen Saisonausverkauf. Angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung, die Schlussverkaufsregelung ab nächstem Jahr ersatzlos aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu streichen, werde sich der Handel ganz besonders anstrengen, mit einem erfolgreichen SSV für die Beibehaltung einer liberalen Schlussverkaufsregelung zu werben.

"Für die Lagerräumung bleibt der Schlussverkauf unverzichtbar. Deshalb gibt es im diesem SSV ein großes Rabattfeuerwerk, bei dem Reduzierungen von 50 Prozent und mehr keine Seltenheit sind", sagte Pellengahr. Durch die Höhe der Preisnachlässe, die Ausdehnung der Reduzierungen auf weite Teile des Sortiments und die Teilnahme der meisten Geschäfte, denen es erlaubt sei, unterscheide sich der Schlussverkauf klar von Rabattaktionen der einzelnen Unternehmen, die es das ganze Jahr hindurch gebe. "Nur im gemeinsamen Schlussverkauf strömen die Kunden in so großer Zahl in die Städte. Davon profitiert der gesamte Handel. Deshalb wollen wir ungeachtet aller Rabattfreiheit die Marke ‚Schlussverkauf’ auch in Zukunft schützen", betonte er. Der HDE hat hierzu eine liberale Regelung vorgeschlagen.

Danach soll mit der Bezeichnung Schlussverkauf künftig nur zweimal im Jahr in den gesetzlich festgelegten Zeiträumen jeweils am Ende der Sommer- und Wintersaison geworben werden dürfen. Die Teilnahme sollte dann jedoch dem gesamten Handel offen stehen. Derzeit dürfen nur Bekleidung, Textilien, Lederwaren, Schuhe und Sportartikel in den Schlussverkauf einbezogen werden.

Ohne eine gesetzliche Regelung würden freiwillige Absprachen verschiedener Handelsunternehmen über den Zeitraum ihres Ausverkaufs gegen das kartellrechtliche Verbot von Preisabsprachen verstoßen. "Dann würden die Verbraucher mit Dauer-Sale, der den Namen nicht verdient, genervt und es gäbe keinen gemeinsamen Schlussverkauf mehr", warnte Pellengahr. Er wies darauf hin, dass in Österreich und der Schweiz nach Abschaffung einheitlicher Schlussverkäufe heute Handel und Verbraucher darauf drängen, die alte Regelung wieder einzuführen.

Der Sommerschlussverkauf dauert vom 28. Juli bis 9. August.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. ( HDE ) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69

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