Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Schmalbandige Internet-Flatrate auf Eis gelegt / 40 Millionen Kunden warten weiter auf den Pauschalpreis fürs Surfen

(Köln) - Die Einführung des "schmalbandigen" unbegrenzten Internetzugangs zum Pauschalpreis ist vorerst gestoppt. Die Deutsche Telekom soll nun doch nicht dazu verpflichtet werden, den Wettbewerbern ein entsprechendes Vorleistungsprodukt für solche Kunden anzubieten, die kein DSL haben.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 10. Oktober in einem vorläufigen Verfahren einen Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post außer Kraft gesetzt. Damit bleibt 40 Millionen Verbrauchern die schmalbandige Internet-Flatrate verwehrt. Eine solche hatte die Telekom zunächst selbst eingeführt, dann aber wieder vom Markt genommen. Der Grund: Sie hätte das Produkt auch den Wettbewerbern zur Verfügung stellen müssen. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: "Durch den aktuellen Beschluss dürfen sich Millionen potentielle Flatrate-Kunden aufgrund der Verweigerungshaltung des Ex-Monopolisten wie Nutzer zweiter Klasse behandelt fühlen. Viele warten schon lange darauf, auch mit ihrem normalen Telefonanschluss endlich zum Pauschalpreis zu surfen. Besonders prekär: Gerade in den neuen Bundesländern, aber auch in vielen anderen Gebieten, können die Kunden gar keinen breitbandigen Internet-Zugang bekommen."

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Beschluss um eine einstweilige Regelung handelt, gegen die die Parteien befugt sind, Rechtsmittel einzulegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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