Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Schweinehaltungsverordnung jetzt auf dem richtigen Weg / DBV: Bundesrat verdient großen Respekt

(Berlin) - Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat Freitag, 7. April, die von der Bundesregierung eingebrachte Schweinehaltungsverordnung korrigiert. Vielen Forderungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wurde entsprochen. Insbesondere die Vorgaben des Regierungsentwurfs, die mit immensen Kosten verbunden und zugleich dem Tierschutz bei Schweinen wenig dienlich gewesen wären, hat der Bundesrat abgewendet. Hierzu gehört beispielsweise die Streichung der völlig untauglichen Regelung für die Gestaltung der Böden in Ferkelbuchten. Ferner wurde der Platzbedarf für die Eber an das EU-Niveau angeglichen. Auch wurde eine Anpassung der Übergangsfristen für die Bodengestaltung von Mastschweineställen an das EU-Recht erreicht.

Leider hat der Bundesrat jedoch über das EU-Recht hinausgehende Anforderungen an die Bodengestaltung von Abferkelständen beschlossen. Hier konnte aber immerhin eine Verlängerung dringend notwendiger Übergangsfristen erreicht werden. Die vom EU-Recht vorgegebene Gruppenhaltung von Sauen außerhalb der Säugezeit stelle die größte Herausforderung für die Sauenhalter dar und erfordert erhebliche Investitionen, erklärte der DBV. Umso wichtiger sei es, endlich Planungssicherheit für die Betriebe zu bekommen. Dazu sei es notwendig, dass die Bundesregierung den Bundesratsbeschluss jetzt zügig in Kraft setze und das jahrelange Hin und Her zwischen Bundesregierung und Bundesrat ein Ende finde, betonte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

(tr)

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