Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Schweinehaltungsverordnung nach EU-Vorgaben ausrichten / Deutsche Bauern fordern Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb

(Berlin) - Für die nächsten Wochen hat Bundesministerin Renate Künast eine neue Verordnung für die Schweinehaltung angekündigt. Wie bekannt wurde, gehen die auf Beamtenebene im Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiteten Regelungen zur künftigen Gestaltung der Schweinehaltung in Deutschland in vielen Punkten über die EU-Vorgaben hinaus. Dies gilt zum Beispiel für den Platzbedarf je Tier, der in Deutschland erheblich über dem europäischen Niveau liegen soll, bei Schweinen in der Gewichtsklasse 85 bis 110 Kilogramm um etwa 70 Prozent. Über europäische Normen hinaus gehende Anforderungen enthält der Verordnungsentwurf auch bei den Beschäftigungsmöglichkeiten für Schweine, den zulässigen Spaltenweiten, bei den Abmessungen für Kastenstände und in weiteren Punkten.

Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) brauchen die deutschen Schweinehalter EU-konforme Regelungen, die den heimischen Produzenten im internationalen Wettbewerb gleiche Chancen einräumen. Die einzig vernünftige Basis für Neuregelungen in der Schweinehaltung müssen nachvollziehbare wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Die EU hat sich bei ihrer Richtlinie genau darauf gestützt; in den beteiligten wissenschaftlichen Gremien waren alle Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland vertreten. Grundlegend neue Erkenntnisse, nach denen Schweinehaltungssysteme, die den EU-Richtlinien entsprechen, keine angemessene Unterbringung der Tiere sicherstellen können, liegen nicht vor.

Deshalb sieht DBV keine Veranlassung zu nationalen Alleingängen in Form von strengeren Vorschriften für die deutschen Schweinehalter. Auch die unionsregierten Länder haben auf der Agrarministerkonferenz in Schwerin ihre Forderung bekräftigt, die EU-Schweinehaltungsrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht umzusetzen. Selbst der neue Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier erklärte zuvor, die geplante Schweinehaltungsverordnung dürfe die Wirtschaftlichkeit der hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigen. Für den DBV sind die Regelungen nur dann akzeptabel, wenn sie deutschen Erzeuger im europäischen Wettbewerb nicht benachteiligen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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