Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Silvester und Alkohol: Alkohol kaufen für Jugendliche ein Kinderspiel

(Berlin) - Einen Tag vor Silvester hat der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv die Bundesregierung und die Länder aufgefordert, den Vertrieb von Alkohol an Jugendliche noch konsequenter zu unterbinden. "Für Jugendliche ist es ein Kinderspiel, an Alkohol zu kommen", so Thomas Isenberg, Leiter Fachbereich Gesundheit und Ernähung im vzbv. Es klaffe eine riesige Lücke zwischen dem, was sein darf und was ist. Viele Anbieter, Händler und Gastronomen kämen ihrer Fürsorgepflicht nicht nach. Der vzbv fordert weitergehende Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen: Eine Ausweitung der Alkopops-Steuer auf alle alkoholischen Mischgetränke, wirksame Sanktionen bei Nichtkontrolle des Alters in den Verkaufsstellen sowie eine weitere Beschränkung der Werbemöglichkeiten für alkoholische Getränke.

"Die Wahrheit sieht anders aus als das, was im Jugendschutzgesetz, den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates, im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Wettbewerbsrecht steht", so Isenberg. Internetseiten, die sich im Duz-Ton und in jugendlicher Sprache direkt an Jugendliche richten, Verkäufer, die etwa an der Tankstelle ein Auge zudrücken und Unternehmen, die sich neue Getränkekreationen ausdenken, seien die Realität. Dass dies nicht ohne Wirkung bleibt, zeigt die besorgniserregende Zunahme des Alkoholkonsums Jugendlicher (s. Dokument im Download-Kasten). Als ein Beispiel neuer Getränkekreationen nennt der vzbv ein seit einigen Monaten über das Internet vertriebenes Alkopop-Brausepulver. Zwar konnte der vzbv durch eine Abmahnung erreichen, dass das Unternehmen in seiner Internetwerbung nun gut sichtbar darauf hinweist, dass sich das Angebot an Erwachsene richtet. "Jedoch reichen dieser Hinweis zusammen mit der Eingabe des Alters ohne gesicherte Altersüberprüfung nicht aus, um Jugendliche zu schützen", so Isenberg. Durch Websites wie diese kämen Minderjährige mit nur einem Klick an Hochprozentiges. Ein Blick in das Chat-Forum des Anbieters reiche aus, um die junge Käuferschaft und die Alkoholgefährdung zu belegen (Kommentar-Beispiele: "Haut mich wech!!!", "Affengeil").
Auch an vielen Tankstellen, Kiosks oder in Supermärkten oder Kneipen wird es Kindern und Jugendlichen leicht gemacht. "Der ab 1. Januar für Alkopops vorgeschriebene Warnhinweis, wonach die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist, bringt nur dann etwas, wenn die Verkäufer dies auch beherzigen", so Thomas Isenberg. Als zudem problematisch bezeichnet der vzbv die Umstellung der Industrie auf neue Rezepturen zur Umgehung der seit August 2004 geltenden Alkopops-Steuer. Wiederholt hatte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, die Hersteller vor einer solchen Umgehung gewarnt. Auch Bundesverbraucherschutzministerin Künast hatte sich für weiterergehende Maßnahmen ausgesprochen und angekündigt, "fragwürdige Erfindungen" unter die Lupe zu nehmen. Der vzbv ruft die Bundesregierung auf, es nicht bei der Ankündigung einer Überprüfung der Alkopops-Steuer im August 2005 zu belassen, sondern rasch weitergehende Maßnahmen zum Schutz Jugendlicher einzuführen. "Mehr als zwei Millionen Alkoholabhängige in Deutschland sollten Warnung genug sein", so Thomas Isenberg. Ohne striktere Maßnahmen fühlten sich auch andere Hersteller animiert, neue Angebote und Vertriebswege zu entwickeln.
Zum Schutz Jugendlicher vor Alkoholmissbrauch fordert der vzbv:

• die Ausweitung der Alkopops-Steuer auf alle Sorten alkoholischen Mischgetränke
• stärkere behördliche Kontrollen der Verkaufs- und Verzehrstellen sowie wirksame Sanktionen bei Zuwiderhandlung und Nichtkontrolle des Alters
• die Aufnahme des Verbotes des Versandhandels alkoholischer Getränke in das Jugendschutzgesetz, zumindest eine obligatorische Altersüberprüfung über ein gesichertes Identifizierungsverfahren
• die noch effizientere Einschränkung und Konkretisierung der Werbemöglichkeiten der Anbieter alkoholischer Getränke (z.B. Duz-Verbot). Schon jetzt ist es untersagt, Werbung für alkoholische Getränke an Kinder oder Jugendliche zu richten oder diese durch die Art der Darstellung besonders anzusprechen. Beispiele von nach Ansicht des vzbv auf Jugendliche zugeschnittener Alkoholwerbung zeigen jedoch, dass diese Rechtsgrundlagen nicht ausreichen.

Am 17. Januar 2005 wird vor dem Landgericht Siegen eine Klage des vzbv gegen die Werbung der Krombacher Brauerei für ein Biermixgetränk verhandelt (Az. 12 0 123/04; 11 Uhr, Raum 065).

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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