Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städtetag zum EUGH-Urteil zu Sozialleistungen für EU-Bürger

(Berlin) - Statement von Dr. Ulrich Maly, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Sozialleistungen für EU-Bürger

Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil bestätigt hat, dass die deutschen Rechtsvorschriften zum Leistungsausschluss für Ausländerinnen und Ausländer im Sozialgesetzbuch II in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen. Sie sind mit der Unionsbürgerrichtlinie vereinbar. Die deutschen Regelungen stellen keinen Verstoß gegen die Freizügigkeit innerhalb der EU dar. Das Gericht hat bestätigt, dass EU-Bürgerinnen und -Bürgern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verweigert werden können, wenn sie allein mit dem Ziel nach Deutschland kommen, Nutzen aus dem deutschen Sozialhilfesystem zu ziehen. Zudem wurde bestätigt, dass auch die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Beschäftigungsaufnahme keine Berechtigung zum unmittelbaren Bezug von Sozialleistungen auslöst.

Die Kriterien, die Deutschland gewählt hat, um eine sinnvolle Unterscheidung zwischen den Anspruchstellern vorzunehmen, wurden als nachvollziehbar und mit dem EU-Recht vereinbar unterstützt. Die Einschränkungen für Ausländerinnen und Ausländer bei der Inanspruch-nahme der Grundsicherungsleistungen sind sinnvoll, um die Akzeptanz der Sozialleistungssysteme auch im europäischen Kontext zu sichern. Die damit verbundene Ungleichbehandlung ist zwangsläufige Folge der konkreten Regelungen und gerechtfertigt. Es bleibt jedoch in jedem Einzelfall dabei, dass die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung individuell geprüft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(cl)

NEWS TEILEN: