"Steigen die Löhne im Krankenhaus, so steigen sie auch in den Praxen" / Rudolf Henke im MBZ-Interview über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
(Berlin) - Der Bundestag hat das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Im Interview mit der "Marburger Bund Zeitung" (MBZ) erläutert Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, welche Regelungen besonders für junge Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung sind. So würden ambulante Weiterbildungsstätten nun verpflichtet, den von den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen. "Das Gesetz soll auch verhindern, dass sich Fälle wiederholen, in denen Weiterbildungsstellen diese Fördergelder nicht im vollen Umfang an die angestellten Ärzte ausgezahlt haben. Die gesetzliche Klarstellung ist notwendig, um diese rechtswidrige Praxis endlich zu beenden", sagte Henke.
Die neue gesetzliche Regelung bedeute aus rein politischem Blickwinkel - nicht aus juristischer Sicht - eine Art Allgemeinverbindlicherklärung der im Krankenhaus gezahlten Tarife auch für die Situation in der ambulanten Weiterbildung. "Steigen die Löhne im Krankenhaus, so steigen sie auch in den Praxen", hob der MB-Bundesvorsitzende hervor.
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(sy)
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