Pressemitteilung |

Stellungnahme zu den Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger-Handwerk

(Bonn) - Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat nach ausführlichen Vorgesprächen mit seiner Sozialpartnerin, der IG Bauen-Agrar-Umwelt, den Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk zum 30.04.2000 gekündigt: eine existentiell notwendige Maßnahme zur Kompensation durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse entstandener Kostensteigerungen, eine Konsequenz einer verfehlten Regierungspolitik und nicht zuletzt Reaktion auf eine zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch konkurrierende Tarifverträge im Reinigungsmarkt.

Die Aufregung ist groß: Schlagwörter wie ”Machenschaften” oder ”faules Ei der Arbeitgeber” bestimmen die Stellungnahmen der Sozialpartnerin. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks stellt sich diesen Vorwürfen ohne Polemik und möchte wieder zurück zu den Fakten kommen.

Einige Vorbemerkungen: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks steht auch aktuell mit seiner Sozialpartnerin, der IG Bauen-Agrar-Umwelt, in Verhandlungen für einen flexibleren, an die veränderten Rahmenbedingungen des Reinigungsmarktes angepassten Rahmentarifvertrag: Die Verhandlungen werden von Arbeitgeberseite nicht als gescheitert betrachtet.

Es gilt jedoch, im Sinne der Sozialpartnerschaft Lösungen für die durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse aufgeworfenen, für Arbeitgeber wie in letzter Konsequenz natürlich auch Arbeitnehmer existentiellen Probleme zu finden. Sozialpartnerschaft wird vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks jedoch nicht als Einbahnstraße verstanden: notwendige Korrekturen, die der Markt oder die Politik, nicht der Arbeitgeber, vorgibt, müssen zum Wohl der Betriebe – und so zum Erhalt der 705.000 Arbeitsplätze im Gebäudereiniger-Handwerk – in partnerschaftlichem Verständnis möglich sein. Beweggründe für die Kündigung des Rahmentarifvertrages:

- Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse führte im Gebäudereiniger-Handwerk zu zusätzlichen Lohnkosten von bis zu 22 Prozent – und führt so zu Lohnerhöhungen von bis zu 24 Prozent für die betroffenen Arbeitnehmer.

- Bei Lohnkosten in Höhe von 80 Prozent und einer Gewinnspanne von 2 bis 4 Prozent können diese Kosten nicht innerbetrieblich kompensiert werden.

Die Folge: Preiserhöhungen um bis zu 18 Prozent müssten an die Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks weitergegeben werden. Dies wird in der Regel von den Kunden nicht akzeptiert und ist in der Praxis schwer durchführbar. Reinigungsverträge werden defizitär.

Die Konsequenz: Wenigstens ein Teil dieser zusätzlichen Kosten – die für die Arbeitnehmer mit massiven Lohnerhöhungen verbunden sind – muss in einer Anpassung des Rahmentarifvertrages berücksichtigt werden. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks war gezwungen, als Folge einer verfehlten Politik – und einer gewissen Unbeweglichkeit der Gewerkschaft – den Rahmentarifvertrag zu kündigen.

Diese Entscheidung wurde durch eine parallel verlaufende Entwicklung auf dem Reinigungsmarkt forciert: Vor den Augen der IG Bauen-Agrar-Umwelt – und ohne einen Einspruch derselben – schließen zur Zeit andere Gewerkschaften Tarifverträge für den Reinigungsmarkt ab, die den Arbeitgebern günstigere Konditionen bieten. Die Folge: massive Wettbewerbsverzerrungen, zusätzlicher Handlungsdruck für den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks als Interessenvertretung der Reinigungsunternehmen.

Eine Gegenüberstellung dieser Tarifverträge zwischen BIV und IG BAU, der Bahnreinigungsgesellschaft und der Gewerkschaft der deutschen Eisenbahner sowie der ÖTV und den Servicebetrieben Hamburger Krankenhäuser zeigt stark divergierende Konditionen dieser drei auf dem Reinigungsmarkt bestehenden Tarifverträge.

Das Verhandlungsangebot des Bundesinnungsverbandes an die IG Bauen-Agrar-Umwelt lautet aus diesem Grunde: Anpassung des Rahmentarifvertrages an die Konditionen der oben genannten, konkurrierenden Tarifverträge (z.B. in den Bereichen Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Zuschläge, etc.).

Dieser Vorschlag wird Basis der nächsten Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und seiner Sozialpartnerin sein.

”Es ist eine öffentlichkeitswirksame – aber falsche – Unterstellung, dass der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks die Rahmenbedingungen auf das gesetzliche Niveau zurückführen will”, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes.

Quelle und Kontaktadresse:
BIV, Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn, Tel.: 0228-917750, Fax: 0228-9177511

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