Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Störerhaftung: Bundesratsvorschlag umsetzen

(Berlin) - Die heute vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zur WLAN-Störerhaftung liefert gute und praxisnahe Vorschläge für mehr Rechtssicherheit. Auf dieser Grundlage könnte der Einzelhandel in kurzer Zeit deutlich mehr öffentliche WLAN-Netze anbieten.

"Jetzt ist der Bundestag gefordert, den bisherigen Entwurf zu überdenken und die Anregungen des Bundesrates zu übernehmen", so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Nur dann sei ein schneller Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots im Einzelhandel möglich.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundestages sollen sich die Kunden im Handel vor der WLAN-Nutzung registrieren müssen. "Das ist unrealistisch und würde viele Kunden abschrecken. Wer in der Kassenschlange steht, möchte sich nicht vor dem Bezahlen mit dem Handy erst noch umständlich im WLAN anmelden", so Tromp. Der Vorschlag des Bundestags bremse die Digitalisierung im Handel aus. Viele Innovationen in der Branche erforderten eine zuverlässige Internetverbindung für die Kunden. Das aber sei ohne WLAN vielerorts nicht zu gewährleisten. "Der Handel braucht jetzt eine schnelle und einfache Regelung", so Tromp weiter. Auch gemeinsame Netze mehrerer Unternehmen oder von Händlergemeinschaften seien mit den Bundestags-Vorschlägen nur schwer umsetzbar. Denn in der Praxis müssten sich die Nutzer demnach in so einem WLAN alle paar Meter neu registrieren.

Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken, bieten bisher nur wenige Händler ihren Kunden WLAN an.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE) Kai Falk, Geschäftsführer, Kommunikation Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72 62 50-0, Fax: (030) 72 62 50-99

(cl)

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