Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP): Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Paritätischer Gesamtverband warnen vor Risiken für Soziales

(Berlin) - Angesichts der derzeitigen Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union über ein Transatlantisches Freihandelsabkommen warnen die AWO und der Paritätische Gesamtverband vor Risiken für die sozialen Daseinsfürsorge. "Soziale Dienste als Dienste im allgemeinen Interesse sind nicht verhandelbar. Die soziale Daseinsvorsorge muss von dem Freihandelsabkommen ausgenommen werden", bekräftigt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. "Wohlfahrtspflege und soziale Arbeit sind ausschließlich am Menschen und nicht an irgendwelchen ökonomischen Erfordernissen auszurichten", so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes Ulrich Schneider. Gemeinsam sind die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Gesamtverband überzeugt, dass einseitige Betrachtungen unter Wettbewerbs- und Marktgesichtspunkten der spezifischen Situation der sozialen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten der EU nicht gerecht werden.

In einer gemeinsamen Erklärung betonen die Verbände die Nichtverhandelbarkeit der sozialen Dienstleistungen. Diese seien als Dienste von allgemeinem Interesse im Sinne der Bestimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 14 und Protokoll 26) vom Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Das Transatlantische Freihandelsabkommen sollte nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum sowie einen Beschäftigungszuwachs ermöglichen, jedoch auch hohe Sozial-, Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits-, Verbraucher- und Umweltstandards etablieren. "Gerade weil die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen haben, dürfen derzeitige Standards nicht gesenkt werden", unterstreichen Schneider und Stadler.

AWO und Paritätischer sprechen sich außerdem dafür aus, im Rahmen der Investitionsschutzvorschriften des TTIP keine "investor-to-state"-Schiedsverfahren anzuerkennen. Das hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa garantiere ein neutrales System der Streitbeilegung. Die demokratisch legitimierte Gesetzgebungskompetenz souveräner Staaten dürfe nicht durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen vor privaten Schiedsgerichten ausgehebelt werden.

Kern des TTIP sind Regelungen über den Marktzugang, den Abbau bürokratischer Hürden für den Handel und die Liberalisierung von Dienstleistungen.
Die ausführliche gemeinsame Erklärung des Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO) und des Paritätischen Gesamtverbandes zum Transatlantischen Freihandelsabkommenfinden Sie im Internet unter www.paritaet.org im Pressebereich.

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Pressestelle Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0, Fax: (030) 24636-110

(sy)

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