Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Transportverbände machen EU-Kommission für Ökopunkte-Kürzung im Alpentransit haftbar

(Frankfurt/Main) - Die Transportverbände Österreichs, der Schweiz, Deutschlands, der Niederlande, Italiens, Frankreichs und Dänemarks haben unter Federführung des Vizepräsidenten der Internationalen Straßentransport Union (IRU), Hermann Grewer, an EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio appelliert, einer Ökopunkte-Kürzung im Alpentransit durch Österreich ihre Zustimmung zu verweigern.

Nach Angaben der Transportverbände plant der juristische Dienst der EU-Kommission, der von Österreich geforderten Anwendung der "108 %-Regelung" auf das Ökopunkte-Kontingent in diesem Jahr stattzugeben. Dabei habe sich das von Österreich eingeführte elektronische Ökopunktesystem als derart fehlerbehaftet erwiesen, dass die vom System angeblich ermittelten Fahrtüberschreitungen des Ökopunkte-Kontingents für das Jahr 2000 keine reale Grundlage hätten. Die auch von der EU-Kommission bisher berücksichtigten Gutachten aus einzelnen Mitgliedstaaten würden stattdessen belegen, dass die festgestellten Buchungsfehler außerhalb eines tolerierbaren Rahmens lägen. Die Transportverbände haben der Verkehrskommission empfohlen, gegenüber der Republik Österreich auf einer technischen Nachbesserung des elektronischen Ökopunktesystems zu bestehen, damit die realen Verhältnisse im Österreich-Transit sichtbar würden.

Die von der EU-Kommission in Erwägung gezogene teilweise Zurückhaltung des Ökopunkte-Kontingents für das letzte Drittel dieses Jahres bewerten die Transportverbände als eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz der im Alpentransit tätigen Transportunternehmen. Sie kündigten gegenüber der Verkehrskommissarin Regressansprüche von Seiten der betroffenen Unternehmen an. Die EU-Kommission habe als Hüterin der mit den Alpenstaaten geschlossenen Verträge mehr als nur eine "Buchhaltungsfunktion" zu erfüllen. Die von Österreich gelieferten Zahlen zum Ökopunkte-Abkommen müssten transparent und zuverlässig erhoben werden. Nur in einem solchen Falle dürfe die Kommission von einer - im Beitrittsprotokoll - vorgesehenen Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im EU-Wirtschaftsverkehr Gebrauch machen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Frankfurt am Main, hat zusätzlich an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, appelliert, die aus seiner Sicht "rechtswidrige Praxis der EU-Kommission" zu verhindern. Es gelte schweren Schaden von der deutschen Transportwirtschaft abzuwenden, die infolge der angedrohten Ökopunkte-Kürzungen einen Großteil der Transportaufträge im Alpentransit nicht mehr ausführen könne. Der BGL hat den Bundesverkehrsminister gebeten, auf der Einhaltung geltender Verträge zu bestehen und alle rechtlichen Möglichkeiten gegen das nicht mehr nachvollziehbare Verhalten der Kommission - bis hin zum Gang vor den Europäischen Gerichtshof - auszuschöpfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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