Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

UWG-Reform: Unlauterer Wettbewerb lohnt sich weiterhin / vzbv: Regierungsentwurf ist für Verbraucher eine Enttäuschung

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat enttäuscht auf den Regierungsentwurf zur Neuordnung des Wettbewerbsrechts reagiert. „Es ist schon paradox: Da wird der Verbraucherschutz ausdrücklich als Gesetzeszweck genannt, praktisch gibt es aber keine relevante Verbesserung zum Status quo“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Von der erklärten Absicht der Bundesregierung, Verbraucherschutz als wesentlichen Eckpunkt eines modernen UWG zu berücksichtigen, sei nicht mehr viel erkennbar. Wer will, könne die Verbraucher nach wie vor aufs Glatteis führen und zu Unrecht kassierte Gewinne für sich behalten. „Mit dem neuen Gesetz stehen die Verbraucher mit ihren Rechten gegenüber denen der Anbieter nach wie vor in der zweiten Reihe“, so das Fazit. Von gleicher Augenhöhe der Marktteilnehmer könne keine Rede sein.

Enttäuscht zeigte sich der vzbv vor allem darüber, dass weder ein individueller Schadensersatzanspruch noch ein Vertragsauflösungsrecht für die Verbraucher verankert ist. So muss in vielen Fällen auch künftig der Verbraucher einen Vertrag erfüllen, selbst wenn dieser auf unlautere Werbung zurückzuführen ist. Zudem werde der verankerte Gewinnabschöpfungsanspruch ein stumpfes Schwert bleiben, da er ausschließlich ein vorsätzliches Handeln voraussetzt. Ist einem Unternehmen, dass eine Mogelverpackung auf den Markt bringt und diese statt der angegebenen 100 mit 80 Gramm befüllt, kein Vorsatz nachzuweisen, bleibt der Mehrgewinn beim Unternehmen.

Ferner sei die Chance zur Schaffung einer umfassenden Markttransparenz nicht genutzt worden. So befinden sich in dem Entwurf keinerlei Auskunfts- und Informationspflichten, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung zur „Schaffung größerer Markttransparenz“ angekündigt wurden. Dies hätte den mündigen Verbrauchern einen Anspruch auf kaufrelevante Informationen ermöglicht und ihre Rolle als Schiedsrichter über die Güte verschiedener Angebote stärken können. Ergänzt wird die Mängelliste aus Sicht des vzbv durch das Fehlen eines Auskunftsanspruches bei Billigangeboten. Dadurch hätten Verbraucher und Verbände die Ernsthaftigkeit von beworbenen Preissenkungen nachprüfen können.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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